SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 15/10
Datum, Zeit
Mittwoch, 29. September 2010 / 18.00 – 22.00Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 13/10 - 163
- Ehrungen von Vereinsmitgliedern - 164
- Einbürgerungsgesuch infolge ordentlichem Verfahren - 165
- Einbürgerungsgesuch infolge ordentlichem Verfahren - 166
- Erneuerung Gemeindekanal und Teletext - 167
- Stellenplan Primarschule und Kindergarten - 168
- Analyse der Offenen Jugendarbeit in Liechtenstein - 169
- Vorsorglicher Bodenerwerb / Kauf der Parzelle Nr. 1395/II - 170
- Vorsorglicher Bodenerwerb / Kauf der Parzelle Nr. 1979 - 171
- Regenabwasserleitung grosser Britschen – Kohlplatz - 172
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 13/10 - 163
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 13/10 vom 15. September 2010 sei zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
2. Ehrungen von Vereinsmitgliedern - 164
Antragsteller: Leiter Dienste
Bericht:
Gemäss Ehrungs-Reglement werden Vereinsmitglieder bei der 25-jährigen und bei der 40-jährigen aktiven Vereinszugehörigkeit durch Verleihung der silbernen Verdienstmedaille (bei 25-jähriger Vereinszugehörigkeit) und der goldenen Verdienstmedaille (bei 40-jähriger Vereinszugehörigkeit) geehrt. Die Ehrung der Jubilare findet am 25. Oktober statt.
Die nachstehend aufgeführten Jubilare wurden von ihren Vereinen für die Ehrung für die 25-jährige, bzw. für die 40-jährige Vereinszugehörigkeit angemeldet.
40-jährige aktive Mitgliedschaft
Gerner Adolf, Rinkenwingert 16, Eschen UWV, Eschen
Goop Norbert, Stieg 19, 9492 Eschen Freiwillige Feuerwehr Eschen
Kranz Oswald, Schulstrasse 56, Nendeln UWV, Eschen
Marxer Silfriede, Britschenstrasse 7, 9492 Eschen TV Eschen-Mauren
25-jährige aktive Mitgliedschaft
Michaela Gerner, Peter- und Paul-Str. 65, 9493 Mauren Harmoniemusik Eschen
Meier Erna, Weiherring 119, 9493 Mauren TV Eschen-Mauren
Antrag:
Den oben aufgeführten Jubilaren sei die goldene bzw. die silberne Verdienstmedaille zu verleihen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
3. Einbürgerungsgesuch infolge ordentlichem Verfahren - 165
Antragsteller: Hamzic Anel, geb. 2.11.1987, Kohlplatz 9, 9492 Eschen
Bericht:
Anel Hamzic, geb. 2. November 1987, Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina, ledig, stellt mit Datum vom 23. August 2010 einen Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im ordentlichen Verfahren.
Das Zivilstandsamt des Fürstentums Liechtenstein hat das Gesuch und die Unterlagen gesetzmässig überprüft. Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind gegeben.
Gleichzeitig ersucht das Zivilstandsamt die Gemeinde Eschen, das Einbürgerungsgesuch im Sinne von Art. 21 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, § LGBI. 2008 Nr. 306, zu erledigen und danach Bericht zu erstatten.
Rechtliches:
Art. 21 des Gemeindegesetzes besagt:
Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht im ordentlichen Verfahren
- Der Gemeinde steht das Recht zu, einem ausländischen Staatsbürger die Aufnahme als Gemeindebürger für den Fall der Verleihung des liechtensteinischen Landesbürgerrechts zuzusichern und ihn bei Erfüllung dieser Voraussetzung als Gemeindebürger aufzunehmen.
- Mit dem Bewerber erwerben auch sein Ehegatte und seine minderjährigen Kinder das Gemeindebürgerrecht, sofern sie bei der Aufnahme ins Landesbürgerrecht einbezogen sind.
- Über die Aufnahme entscheiden die in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürger. Der Bewerber hat eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Antrag:
- Die Abstimmung sei gleichzeitig mit der Wahl der Geschäftsprüfungskommission im Jahr 2011 durch zu führen.
- Der genaue Abstimmungstermin sei zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
4. Einbürgerungsgesuch infolge ordentlichem Verfahren - 166
Antragsteller: Hamzic Adin, geb. 20.2.1991, Kohlplatz 9, 9492 Eschen
Bericht:
Adin Hamzic, geb. 2. Februar 1991, Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina, ledig, stellt mit Datum vom 23. August 2010 einen Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im ordentlichen Verfahren.
Das Zivilstandsamt des Fürstentums Liechtenstein hat das Gesuch und die Unterlagen gesetzmässig überprüft. Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind gegeben.
Gleichzeitig ersucht das Zivilstandsamt die Gemeinde Eschen, das Einbürgerungsgesuch im Sinne von Art. 21 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, § LGBI. 2008 Nr. 306, zu erledigen und danach Bericht zu erstatten.
Rechtliches:
Art. 21 des Gemeindegesetzes besagt:
Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht im ordentlichen Verfahren
- Der Gemeinde steht das Recht zu, einem ausländischen Staatsbürger die Aufnahme als Gemeindebürger für den Fall der Verleihung des liechtensteinischen Landesbürgerrechts zuzusichern und ihn bei Erfüllung dieser Voraussetzung als Gemeindebürger aufzunehmen.
- Mit dem Bewerber erwerben auch sein Ehegatte und seine minderjährigen Kinder das Gemeindebürgerrecht, sofern sie bei der Aufnahme ins Landesbürgerrecht einbezogen sind.
- Über die Aufnahme entscheiden die in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürger. Der Bewerber hat eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Antrag:
- Die Abstimmung sei gleichzeitig mit der Wahl der Geschäftsprüfungskommission im Jahr 2011 durch zu führen.
- Der genaue Abstimmungstermin sei zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
5. Erneuerung Gemeindekanal und Teletext - 167
Antragsteller: Abteilung Dienste, Öffentlichkeitsarbeit und Informatik
Bericht:
Das zurzeit im Einsatz stehende System für die Bewirtschaftung von Gemeindekanal und Teletext ist seit dem Jahre 2000 im Einsatz. In einem eigenen EDV-Netzwerk, mit einem Server und zwei Arbeitsplätzen, kann der Inhalt von Gemeindekanal und Teletext bewirtschaftet werden. Mit Schreiben vom 20. Mai 2009 wurde von der Fa. mmo information est., Triesen, der Support für die Hard- und Software des bestehenden Systems eingestellt. Das bedeutet, dass bei einem schwerwiegenden Softwarefehler eine schnelle Behebung des Fehlers unmöglich wird. Weder in Liechtenstein noch in der Schweiz konnte eine Firma ausfindig gemacht werden, welche den Support für unser System übernehmen könnte.
Die geplante Anschaffung des Systems der Firma GMG Net, welches sich bereits beim Land Liechtenstein sowie den Gemeinden Mauren, Gamprin, Ruggell, Schellenberg, Vaduz, Triesenberg und Triesen im Einsatz befindet, wird seit 2005 angeboten. Dabei handelt es sich um eine einheitliche Komplettlösung der Infokanäle und Teletext. Diese basiert auf dem eigens entwickelten Info Management System (IMS).
Die Hauptidee ist, die Gemeinden bei der Erfassung der Informationen effizient zu unterstützen und häufige Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Zusätzlich wird der Infokanal auch im Internet mit erweiterter Funktionalität (Volltextsuche, Inhaltsübersicht) abgebildet.
Sämtliche Informationen werden einmalig zentral im System erfasst und automatisch für verschiedene Ausgabemedien (TV, Teletext, Web, Mobile, Infoscreens) mediengerecht aufbereitet und verteilt. Externe Datenquellen wie Wetterdaten, Todesmeldungen (Eingabe durch den Pfarrer) oder Weiterbildungskurse werden mittels Schnittstellen ins System integriert.
Den berechtigten Sachbearbeitern wird ein zentrales Medienarchiv zur Verfügung gestellt. Eine Produktbesonderheit ist das WYSIWYG-Modul, das eine gleichzeitige Vorschau der verschiedenen Medien ermöglicht. Die Administration der Teletextstruktur sorgt zusätzlich für eine benutzerfreundliche Unterstützung der täglichen Arbeit in der Gemeinde.
Die wichtigsten Vorteile der GMG-Lösung sind auch aus der Offerte ersichtlich. Die Offerte ist von der GMG Net nach wie vor als verbindlich erklärt worden.
Die creativemedia AG, Nendeln, hat im Auftrag der Gemeinde Eschen Befragungen u.a. zum Gemeindekanal / Teletext durchgeführt. Der TV-Gemeindekanal ist die bekannteste Informationsart in der Gemeinde. Der TV-Gemeindekanal wird von 58,6% der Einwohnerinnen und Einwohner genutzt. Der TV-Teletext von 43,95% der Einwohnerinnen und Einwohner.
Budget:
Im Voranschlag 2010 ist für die Erneuerung von Gemeindekanal und Teletext ein Betrag von CHF 71‘000.00 vorgesehen.
Anträge:
- Der Kredit von CHF 71‘000.00 sei frei zu geben.
- Die Umsetzung des neuen Gemeindekanals sei an die Firma GMG Net zum Preis von CHF 69‘940.00 inkl. MWST. zu vergeben.
Beschlüsse:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
6. Stellenplan Primarschule und Kindergarten 168
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Mit Schreiben vom 17. September 2010 teilt das Schulamt den Gemeinden mit, dass gemäss Lehrerdienstgesetz, LGBl. 2004 Nr. 4, Art. 8, die Regierung vor Begründung eines Dienstverhältnisses die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen hat. Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, bis 30. September 2010 eine Stellungnahme zu den vorliegenden Stellenplänen abzugeben. Der Landesvoranschlag für das Jahr 2011 muss im November-Landtag behandelt werden.
Das Schulamt schreibt weiter, dass zu bemerken ist, dass allenfalls an einzelnen Schulen oder Kindergärten aufgrund von unerwartet hohen Schülerzahlen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Integrationsfällen oder dergleichen im Juni 2011 nicht ständige Stellen geschaffen werden müssen.
Anträge:
- Dem Stellenplan Kindergarten Eschen sei zuzustimmen.
- Dem Stellenplan Kindergarten Nendeln sei zuzustimmen.
- Dem Stellenplan Primarschule Eschen sei zuzustimmen.
- Dem Stellenplan Primarschule Nendeln sei zuzustimmen.
- Dem Stellenplan Vorschule Unterland sei zuzustimmen.
Beschlüsse:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
7. Analyse der Offenen Jugendarbeit in Liechtenstein - 169
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Ausgangslage:
Mit Regierungsbeschluss vom 23. Juni 2009 (RA 2009/1495) hat die Regierung die Offerte zur Analyse der Offenen Jugendarbeit in Liechtenstein von Peter Illitsch, Aliento Beratungsbüro für Gemeinwesenentwicklung – in Auftrag gegeben von der Vorsteherkonferenz – zur Kenntnis genommen und sich zur Hälfte an den Kosten der Analyse beteiligt. Auftraggeber sind die Vorsteherkonferenz und die Regierung.
Die Vorsteherkonferenz hatte beschlossen, dass vor der allfälligen Einführung neuer Konzepte eine Ist-Aufnahme aller Tätigkeiten der Jugendorganisationen in Liechtenstein in Form einer Analyse, begleitet durch eine Gemeinde- und Regierungskommission, zu erstellen sei. Frau Dr. Patricia Wildhaber, Ressort Familie und Chancengleichheit, wurde seitens der Regierung in die strategische Projektleitung (Gemeinde- und Regierungskommission) delegiert. Die Vorsteherkonferenz wird durch ihren Vorsitzenden, Bürgermeister Ewald Ospelt, vertreten. Die operative Projektleitung hat Peter Illitsch, welcher fachlich begleitet wird von Christine Windisch, FHS St. Gallen.
Die Auswertung dieser Ist-Analyse soll aufzeigen, in welchen Bereichen ein möglicher Handlungsbedarf besteht. Das Ziel ist, die Offene Jugendarbeit optimal zu gestalten, damit auch in Zukunft effiziente und qualitativ hochstehende Jugendarbeit geleistet werden kann. Die fachliche Beurteilung der Ist-Analyse und die Empfehlung sollen als Basis und Entscheidungshilfe für die Auftraggeber dienen, so dass entschieden werden kann, wie die Offene Jugendarbeit in Liechtenstein in Zukunft gestaltet werden soll.
Der Auftragnehmer hat anhand von verschiedenen Fragebögen und Interviewleitfäden im Zeitraum von September bis Februar mit den Gemeindevorstehern, Jugendarbeitern, Verein Liechtensteinischer Jugendorganisationen (VLJ), aha – Tipps und Infos für junge Leute, Amt für Soziale Dienste, Schulsozialarbeit, Jugendarbeiter, Jugendkommissionen und weiteren Anbietern in der Jugendarbeit Interviews geführt. Zudem hat ein Workshop mit der VLJ stattgefunden.
An der Vorsteherkonferenz vom 25. Februar 2010 wurde der Zwischenbericht vorgestellt. Es wurden die Resultate der durchgeführten Interviews verifiziert sowie bestimmt, was für die Analyse noch wichtig ist. Im April wurden der Bericht und die Empfehlungen mit der Projektleitung besprochen und daraufhin Korrekturen und Änderungen vorgenommen. Im Mai 2010 wurde die Analyse der Offenen Jugendarbeit im Fürstentum Liechtenstein 2009/2010 vorgelegt und Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher und an der Vorsteherkonferenz präsentiert. Sowohl der Regierungschef als auch die Gemeindevorsteher haben den Bericht wohlwollend zur Kenntnis genommen und wollen auf der Basis der Empfehlungen weitermachen. Im Juni 2010 wurde der Bericht dem Verein Liechtensteiner Jugendorganisationen, den Jugendkommissionen, dem aha-Tipps und Infos für junge Leute und dem Amt für Soziale Dienste präsentiert. Es sind Ängste vorhanden, kritische Stimmen wurden laut und die Leute wollen in den Prozess miteinbezogen sein.
Schlussbericht:
Es wurde die Jugendsituation in den Gemeinden eruiert und Probleme aufgezeigt (Nutzungskonflikte der öffentlichen Räume, Lärmbelästigung, Littering, Alkohol usw.), sowie die Situation der Offenen Jugendarbeit in den Gemeinden bezüglich Trägerschaft, Leistungsempfänger und Rahmenbedingungen untersucht. Des Weiteren wurden das Angebot an Jugendeinrichtungen sowie die fehlenden Angebote aufgezeigt.
Die Beurteilung der Situation fällt wie folgt aus: Vor allem in der direkten Auseinandersetzung mit Jugendlichen wird wertvolle und qualitativ sehr gute Arbeit geleistet, doch es gibt keine einheitliche Qualitätssicherung auf Landesebene, welche einen Vergleich der verschiedenen Gemeinden ermöglicht. Die Jugendarbeit in Liechtenstein hat sich stetig weiterentwickelt und die Offene Jugendarbeit findet angemessene Rahmenbedingungen vor sowie den politischen Willen, die Offene Jugendarbeit unter Berücksichtigung des aktuellen Diskurses umzusetzen. Unter diesen Gesichtspunkten hält sie auch dem Vergleich mit dem Ausland stand.
Die Analyse zeigt jedoch auf, dass auf der Inhalts-, Struktur- und Personalebene Handlungsbedarf in der Offenen Jugendarbeit gegeben ist. Dies und die Zusammenarbeit zwischen Regierung – Gemeinde und der verschiedenen Träger gilt es zu optimieren.
Aufgrund dieser Beurteilungen wurde eine Empfehlung an die Auftraggebenden abgegeben: Es wird betont, dass eine einheitlich organisierte Jugendarbeit, unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in der Jugendarbeit und der Ergebnisse der Analyse, unabdingbar ist. Dabei soll die gesamtheitliche Ausrichtung auf der Ebene der Organisationsstruktur abgebildet und mit transparenten Mitteln ausgestattet sein. So soll das Vertrauen der Bevölkerung, der Gemeinden sowie der Regierung in eine funktionierende Jungendarbeit gefördert werden.
Als neue Organisationsform soll eine neu zu gründende Stiftung oder Verein „Jugendarbeit Liechtenstein“ gegründet werden. Diese soll als Dach für die Offene Jugendarbeit aller 11 Gemeinden sowie des Vereins aha dienen. Diese neue Organisation ist für die direkte Steuerung und Umsetzung der mit dem Land und den Gemeinden vereinbarten Leistungen verantwortlich. Über das Instrument der Leistungsvereinbarung wird die indirekte strategische Steuerung der Jugendarbeit durch das Land und durch die Gemeinden sowie die Finanzierung gewährleistet. Bezüglich der fachlichen Kompetenzen lassen sich somit eine Steigerung der Effizienz sowie eine grössere Effektivität erzielen. Im Bericht werden die Vorteile, aber auch allfällige Nachteile dieser Organisationsstruktur aufgezeigt.
Die Gemeinde- und Regierungskommission distanziert sich jedoch von der Aussage, dass der Verwaltungsaufwand umfangreicher gehalten werden „kann“ und von der Aussage, dass es nicht einfach ist, engagierte Personen für eine Vereinstätigkeit zu finden (nicht ehrenamtlich!).
In der Kinder- und Jugendpolitik soll vermehrt auch die offene Kinderarbeit gefördert werden.
Weiteres Vorgehen:
Die Gemeinden werden voraussichtlich im September im Gemeinderat den Bericht behandeln. Nach Beschlussfassung durch die einzelnen Gemeinden wird der Regierung durch das Ressort Familie und Chancengleichheit und dem Vorsitzenden der Vorsteherkonferenz ein Vorschlag für das weitere Vorgehen (Einsetzung, Zusammensetzung und Aufgaben der Projektgruppe zu Umsetzung der Empfehlungen) unterbreitet werden; voraussichtlich letztes Quartal 2010. Die Umsetzung wird ca. 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen.
Besonderen Wert ist auf eine umfassende und einheitliche Kommunikation und Information der Jugendarbeiter und Jugendarbeiterinnen seitens der Regierung und der Gemeinden zu legen. Der Bericht wurde von den Vorstehern den Jugendarbeitern abgegeben. Die weitere Kommunikation und Veröffentlichung des Berichtes wird die Gemeinde- und Regierungskommission vorbereiten.
Antrag/Änderung:
- Der Bericht zur Analyse der Offenen Jugendarbeit in Liechtenstein 2009/2010 von Peter Illitsch, Aliento Beratungsbüro für Gemeinwesenentwicklung, in fachlicher Begleitung von Christine Windisch, FHS St. Gallen, vom Mai 2010 sei zur Kenntnis zu nehmen.
- Es sei zur Kenntnis zu nehmen, dass im Bericht Schwachpunkte der Jugendarbeit in Liechtenstein aufgezeigt werden und Empfehlungen zur Schaffung einer neuen Organisationseinheit abgegeben werden.
- Das Ressort Familie und Chancengleichheit sei zu beauftragen, zusammen mit dem Vorsitzenden der Vorsteherkonferenz die Kommunikation vorzubereiten.
- Das Ressort Familie und Chancengleichheit sei zu beauftragen, zusammen mit dem Vorsitzenden der Vorsteherkonferenz nach Beschlussfassung der einzelnen Gemeinden der Regierung einen Vorschlag für die Einsetzung einer Projektgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen zu unterbreiten.
- Der Gemeinderat befürwortet eine enge Zusammenarbeit mit den Unterländer Gemeinden. Die Jugendkommission wird beauftragt, Kontakt mit den Unterländer Jugendkommissionen aufzunehmen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
- Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
8. Vorsorglicher Bodenerwerb / Kauf der Parzelle Nr. 1395/II - 170
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Der Gemeinderat hat im Trakt. Nr. 150 vom 15. September 2010 dem Kauf und Kaufverhandlungen zu Parzelle Nr. 1395/II zugestimmt. Auftragsgemäss sind durch den Gemeindevorsteher die Kaufverhandlungen geführt und folgende Übereinkünfte getroffen worden:
- Kaufpreis von CHF 50.00 / Klafter, d.h. für 346.2 Klafter = CHF 17‘315.00
- Grundstückgewinnsteuer zu Lasten Verkäuferin
- Grundbuchgebühren und Vertrag zu Lasten Käuferin
Rechtliches:
Gemäss Art. 41 Abs. 1 Gemeindegesetz (GemG) in Verbindung mit Art. 5 Gemeindeordnung der Gemeinde Eschen kann gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kein Referendum ergriffen werden. Dieser Beschluss bedarf keiner Kundmachung gem. Art. 41 Abs. 4 Gemeindegesetz (GemG).
Antrag:
- Vom Abschluss der Kaufverhandlungen innerhalb des gewährten Kostendachs sei Kenntnis zu nehmen.
- Der Gemeindevorsteher und der Vizevorsteher seien zu ermächtigen, die Kaufverträge zu unterzeichnen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
9. Vorsorglicher Bodenerwerb / Kauf der Parzelle Nr. 1979 - 171
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Der Gemeinderat hat im Trakt. Nr. 150 vom 15. September 2010 dem Kauf und Kaufverhandlungen zu Parzelle Nr. 1979 zugestimmt. Auftragsgemäss sind durch den Gemeindevorsteher die Kaufverhandlungen geführt und folgende Übereinkünfte getroffen worden:
- Kaufpreis von CHF 224.00 / Klafter, d.h. für 1‘121.7 Klafter = CHF 251‘260.80
- Grundstückgewinnsteuer zu Lasten Verkäufer
- Grundbuchgebühren und Vertrag zu Lasten Käuferin
Rechtliches:
Gemäss Art. 41 Abs. 1 Gemeindegesetz (GemG) in Verbindung mit Art. 5 Gemeindeordnung der Gemeinde Eschen kann gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kein Referendum ergriffen werden. Dieser Beschluss bedarf keiner Kundmachung gem. Art. 41 Abs. 4 Gemeindegesetz (GemG).
Antrag:
- Dem Landkauf zu den vorstehenden Bedingungen (Kaufpreis, Regelung Grundstückgewinnsteuer, Grundbuchgebühren und Vertrag) sei zuzustimmen.
- Der Gemeindevorsteher und der Vizevorsteher seien zu ermächtigen, die Kaufverträge zu unterzeichnen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
10. Regenabwasserleitung grosser Britschen – Kohlplatz - 172
Antragsteller: Leiter Tiefbau
Bericht:
Bei der Erstellung des Kreisels bei der Presta wurde eine Regenabwasserleitung von der Schwarzen Strasse ins nordwestliche Grundstück neben der Kohlplatzstrasse gebaut. Dieser Anschluss dient einerseits für eine teilweise Entwässerung von Bauparzellen im Grossen Britschen und anderseits als Grabenableitung auf dem bereits erwähnten Gebiet. Damit das Wasser aus dem bestehenden Graben gesetzeskonform abgeführt werden kann, ist der Zusammenschluss beim Kreisel notwendig.
An der Gemeinderatssitzung vom 3. Februar 2010 wurden die Ingenieurarbeiten an das Büro Sprenger & Steiner vergeben. Mittlerweile fanden diverse Besprechungen und Koordinationssitzungen zwischen Grundeigentümer, Tiefbauamt und Werkleitungsbetreiber statt. Folgende Anpassungen sind notwendig:
- Westlich, parallel zur Kohlplatzstrasse wird auf privatem Grund die Fremdwasserleitung gebaut. Eine Leitungsführung im Strassenbereich ist aufgrund bestehender Werkleitungen nicht möglich. Die Durchleitungsverträge für dieses Vorhaben liegen vor.
- Nördlich des Anwesens von Batliner Rudolf (Parzelle Nr. 1587) ist eine kurze Stichleitung mit Einlaufbauwerk zum bestehenden Graben geplant. Dieser Graben wird im Anfangsbereich auf die dafür vorgesehene Parzelle verlegt und naturnah gestaltet.
- Die Abwasserleitung von der Kohlplatzstrasse, nördlich des genannten Grabens, muss als Erschliessungs- und Anschlusspunkt für das nordöstliche Gebiet der BU Grosser Britschen verlängert werden.
- Zusätzlich müssen aufgrund Senkungen der bestehenden zwei Abwasseranschlüsse im Grossen Britschen die für die neu darüber liegende Fremdwasserleitung inkl. Pfählung korrigiert werden.
Die Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland hat Interesse bekundet die bestehenden Wasserleitungen im Zuge des Bauvorhabens zu erneuern. Bei den restlichen Werken (wie z.B. LKW, LGV, GA etc.) sind lediglich marginale Anpassungen notwendig.
Die Gesamtkosten sind gegliedert in:
Neubau Wasserleitung (Anteil WLU) CHF 350‘000.00
Neubau Regenabwasserleitung & Korrektur bestehender Abwasserleitungen CHF 290‘000.00
(Anteil Gemeinde) Total CHF 640‘000.00
Die Baumeisterarbeiten wurden gemäss ÖAWG im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Gemäss Offertvergleich und Vergabeantrag unterbreitete die Firma Wilhelm Büchel AG, Gamprin-Bendern, mit dem Offertpreis von CHF 229‘139.15 (Gemeindeanteil) das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Budget:
Im Budget 2010 ist unter dem Konto 710.501.93 die Summe von CHF 215‘000.00 budgetiert. Somit fehlt im Budget ein Betrag von rund CHF 75‘000.00.
Antrag:
- Das vorliegende Projekt „Sauberwasserleitung Grosser Britschen“ sei zu genehmigen.
- Es sei ein Verpflichtungskredit von CHF 290‘000.00 zu genehmigen.
- Der Kredit aus dem Budget 2010 von CHF 215'000.00 sei frei zu geben.
- Der Nachtragskredit von CHF 55'000.00 sei zu genehmigen.
- Die Baumeisterarbeiten seien an die wirtschaftlich günstigste Firma Wilhelm Büchel AG, Gamprin-Bendern, zum Offertpreis von CHF 229‘139.15 inkl. MWST (Gemeindeanteil) zu vergeben.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Eschen, 20. Oktober 2010
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.