2010-16 20.10.2010

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 16/10

Datum, Zeit
Mittwoch, 20. Oktober 2010 / 18.00 – 22.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner (ab 19.30 Uhr), Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Leiter Kanzlei Philipp Suhner

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 14/10 - 173
  2. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 15/10 - 174
  3. Vernehmlassungsbericht: Revision des Medienrechts - 175
  4. Vernehmlassungsbericht: Teilrevision des Schulgesetzes, des Lehrerdienst-gesetzes und des Subventionsgesetzes - 176
  5. Vernehmlassungsbericht: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) - 177
  6. Vernehmlassungsbericht: Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung - 178
  7. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 179
  8. Hauptprojekt zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts / Offerte / Auftragserteilung - 180
  9. Grünabfuhrmarken / Preisgestaltung - 181
  10. Wegleitung für Mobilitätskonzepte - 182
  11. Stellungnahme Verkehr Eschen - 183
  12. Zwischenbericht - Vision Nendeln 2022 - 184
  13. Reglement über die Nutzung von Gesellschaftsräumen / Genehmigung - 185
  14. Strassenraumgestaltung St. Luzi- Strasse - 186
  15. Tageskarte Gemeinde, Rückerstattung Busabo - 187 

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 14/10 - 173

Antragsteller Gemeindevorsteher

Antrag
Das Gemeinderatsprotokoll 14/10 vom 22. September 2010 sei zu genehmigen.

Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

2. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 15/10 - 174

Antragsteller Gemeindevorsteher

Antrag
Das Gemeinderatsprotokoll 15/10 vom 29. September 2010 sei zu genehmigen.

Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

3. Vernehmlassungsbericht: Revision des Medienrechts - 175

Antragsteller Gemeindevorsteher

Bericht
Mit Schreiben vom 29. September 2010 unterbreitet die Regierung des Fürstentums Liechten-stein den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend der Revision des Medienrechts.

Eine Stellungnahme zum vorliegenden Bericht ist bis zum 17. Dezember 2010 an das Ressort Wirtschaft möglich.

Zusammenfassung
Das liechtensteinische Medienrecht basiert im Wesentlichen auf dem Gesetz vom 23. Oktober 2003 über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG), LGBI. 2003 Nr. 229, sowie dem Medien-gesetz (MedienG) vom 19. Oktober 2005, LGBI. 2005 Nr. 250.

Die rundfunkrechtlichen Bestimmungen in diesen beiden Gesetzen dienen vorrangig der Um-setzung einschlägiger EWR-Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (vormals sog. Fernsehrichtlinie).

Die Fernsehrichtlinie wurde durch die Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit grundlegend geändert. Diese (materiellen) Änderungen müssen durch Anpassung der rundfunkrechtlichen Bestimmungen des liechtensteinischen Medienrechts umgesetzt werden.

Daneben wurden auch die ausländischen Rezeptionsvorlagen des liechtensteinischen Medien-rechts (teilweise grundlegend) novelliert, weshalb sich ein selektiver Nachvollzug der ent-sprechenden Novellen empfiehlt.

Mit der vorliegenden Medienrechtsrevision beabsichtigt die Regierung daher einerseits die Um-setzung der Richtlinie 2007/65/EG und andererseits den selektiven Nachvollzug einschlägiger Novellierungen der Rezeptionsvorlagen des liechtensteinischen Medienrechts durch Anpassung des Mediengesetzes und des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk.

Antrag
Auf eine Stellungnahme zur vorliegenden Revision sei zu verzichten.

Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

4. Vernehmlassungsbericht: Teilrevision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes - 176

Antragsteller Gemeindevorsteher

Bericht
Mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 unterbreitet die Regierung des Fürstentums Liechtenstein den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend der Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes.

Eine Stellungnahme zum vorliegenden Bericht ist bis zum 23. Dezember 2010 an das Ressort Bildung möglich.

Zusammenfassung
Ende März 2009 wurde das revidierte Schulgesetz und damit die „Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I)“ vom Volk verworfen. Um die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I in neuer Form anzugehen, wurde eine Analyse des Abstimmungsresultates erstellt. Im Anschluss daran fanden mit verschiedensten Interessenvertretern strukturierte Ge-spräche statt. Im Rahmen einer Grossgruppenmoderation konnten weitere Bevölkerungskreise in die Diskussion mit einbezogen werden. Gestützt auf die Abstimmungsanalyse und die Ge-spräche legte die Regierung das weitere Vorgehen auf drei Ebenen fest: Eine erste Ebene stellt die laufenden Entwicklungen im Schulwesen dar; eine zweite Ebene bilden jene Themen, die gesetzliche Anpassungen benötigen, deren Akzeptanz in der vorliegenden Vernehmlassung geklärt werden soll; auf einer dritten Ebene werden weitergehende und vertieft zu diskutierende Themen aufgearbeitet.

Aufgrund der Themen der zweiten Ebene werden mit den in vorliegendem Vernehmlassungs-bericht vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die folgenden Ziele verfolgt:

  • Im Zuge der gesetzlichen Verankerung der Sportschule an der Realschule Schaan wird auch anderen Schulen ermöglicht, ein besonderes pädagogisches Konzept und/oder einen fachlichen Schwerpunkt zu entwickeln. Dazu wird im Schulgesetz parallel zum drei-gliedrigen System eine neue Schulart unter dem Namen „Neue Sekundarschule“ ein-geführt.
  • Die Neuen Sekundarschulen sowie die Tagesschulen werden für Schülerinnen und Schüler des ganzen Landes geöffnet. Die Neuen Sekundarschulen können Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Schulartenzuteilung aufnehmen.
  • Im Rahmen der Umsetzung des Schulleitungskonzepts werden Kompetenzen de-zentralisiert und den Schulen eine grössere Autonomie hinsichtlich organisatorischer, pädagogischer und inhaltlicher Gestaltung zugestanden. Gleichzeitig wird ein Bildungs-controlling aufgebaut.
  • An der Nahtstelle zwischen den Sekundarstufen I und II wird für Schülerinnen und Schüler aller Schularten ein einheitlicher Entscheidungsprozess bezüglich der weiteren schulischen oder beruflichen Laufbahn mit umfassender Standortbestimmung eingeführt.
  • Die Eltern erhalten - insbesondere im Hinblick auf Übertritte - Anspruch auf regelmässige Gespräche über die schulischen Leistungen und das Lern- und Arbeitsverhalten.
  • Im Schulgesetz wird die öffentliche Berichterstattungspflicht der Schulen verankert.

Anträge

  1. Das Ressort Bildung sei mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu beauftragen.
  2. Dem Gemeinderat sei die Stellungnahme zur Genehmigung vorzulegen.

Beschluss

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen. 

5. Vernehmlassungsbericht: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) - 177

Antragsteller Gemeindevorsteher

Bericht
Mit Schreiben vom 6. Oktober 2010 unterbreitet die Regierung des Fürstentums Liechtenstein den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend der Änderung des Landwirtschafts-gesetzes (LWG).

Eine Stellungnahme zum vorliegenden Bericht ist bis zum 3. Dezember 2010 an das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft möglich.

Zusammenfassung
Das Landwirtschaftsgesetz ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein Rahmengesetz und die Regierung hat die detaillierten Vollzugsbestimmungen mit Verordnung näher zu regeln.

Im Zuge der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen stellte sich heraus, dass im Land-wirtschaftsgesetz Regelungslücken enthalten sind. Einerseits wurden bisher geltende Be-stimmungen unbeabsichtigt ersatzlos aufgehoben und sind deshalb nachträglich Ersatz-regelungen zu treffen, was eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes erforderlich macht. Die Änderungen betreffen folgende Bereiche: Bodenverbesserungen, Förderung von Weinbau-Neuanlagen und Vollzug der Weinqualitätsverordnung, Meldepflichten, Verwaltungshilfe, Hagelversicherung und die Förderung von Alpinfrastrukturen.

Andererseits soll mit ergänzenden Regelungen sichergestellt werden, dass die Ziele und Grundsätze der Landwirtschaftsgesetzgebung - wie übrigens auch im Bericht und Antrag zum Landwirtschaftsgesetz (Nr. 111/2008) vorgesehen - umgesetzt werden können und jene Regelungen von der bisherigen Rechtslage übernommen werden können, die auch künftig bei-behalten werden sollen. Somit kann das bestehende Fördersystem in der Landwirtschaft auch nach Einführung des Landwirtschaftsgesetzes beibehalten werden und es kommt nicht zum ungewollten Wegfall einzelner Förderbereiche.

Anträge

  1. Das Ressort Land- und Forstwirtschaft sei mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu beauftragen.
  2. Dem Gemeinderat sei die Stellungnahme zur Genehmigung vorzulegen.

Beschlüsse

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen. 

6. Vernehmlassungsbericht: Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung - 178

Antragsteller Gemeindevorsteher

Bericht
Mit Schreiben vom 22. September 2010 unterbreitet die Regierung des Fürstentums Liechten-stein den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend der Abänderung des Gesetzes vom 28. November 1989 über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG).

Eine Stellungnahme zum vorliegenden Bericht ist bis zum 17. Dezember 2010 an das Ressort Gesundheit möglich.

Zusammenfassung der Gesetzesänderung
Das Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung garantiert den im Fürstentum Liechten-stein beschäftigten Personen und deren Angehörigen den Schutz vor den Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit in Form von Heilungskosten, Taggeldern und Renten.

Kernstück der vorliegenden Abänderung ist die Abschaffung des vom Land getragenen Anteils von 1/3 an die Prämie für Nichtberufsunfälle. In Zukunft soll der Arbeitnehmer die Prämien alleine bezahlen. Die Regierung argumentiert, die Abschaffung des Landesbeitrages sei nötig, weil diese Regelung einzigartig ist. Der Staat decke damit einen Teil der sogenannten Freizeitunfälle ab. Ebenfalls soll der Landeshaushalt damit um CHF 12 – 13 Mio. jährlich entlastet werden.

Im Jahre 2003 hatte die Regierung dem Landtag die Abschaffung des Landesbeitrags an die NBU-Prämie empfohlen. Dieser war damals der Empfehlung gefolgt. Die Abschaffung wurde jedoch durch ein Referendum mit anschliessender Volksabstimmung im Jahr 2004 klar mit 66% verworfen.

Mit Bericht und Antrag Nr. 73/2010 war dem Landtag das Massnahmenpaket der Regierung zur Sanierung des Landeshaushalts vorgestellt worden. Unter anderem ist darin die Abschaffung des Landesbeitrags an die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung vorgeschlagen. Der Landtag hat in seiner Arbeitssitzung vom Juni 2010 diesem Vorschlag zugestimmt.

Die Versicherten werden bei einer Abschaffung des Landesbeitrags, je nach Jahreseinkommen, zwischen CHF 260.00 und CHF 660.00 zusätzlich belastet.

Die Änderung hat nur geringe Auswirkungen auf die Arbeitgeber. Der Arbeitgeber leistet heute und auch in Zukunft keinen Beitrag an die NBU-Prämien. Er hat lediglich die Pflicht, die Beiträge dem Versicherten vom Lohn abzuziehen und an den jeweiligen Unfallversicherer abzuführen. Neu müsste er den gesamten NBU-Beitrag (anstatt 2/3) vom Lohn des Arbeitnehmers abziehen.

Antrag/Änderung
Auf eine Stellungnahme zur vorliegenden Vernehmlassung sei zu verzichten.

Beschluss
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU) 

7. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 179

Antragsteller Gemeindevorsteher

Gesuchstellerin Paonne Erika Mathilde, Kohlmahd 24, 9485 Nendeln

Bericht
Frau Erika Mathilde Paonne hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG), LGBI. 1960 Nr. 23, idF. LGBI. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Da in casu Eschen die zuständige Gemeinde ist, übermittelt das Zivilstandsamt eine Kopie des Antrages auf Einbürgerung im erleichterten Verfahren infolge längerfristigen Wohnsitzes.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zu Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Anträge:

  1. Vom Gesuch sei Kenntnis zu nehmen.
  2. Es seien keine Einwände gegen die Einbürgerung zu erheben.

Beschlüsse:

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen. 

8. Hauptprojekt zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts / Offerte / Auf-tragserteilung - 180

Antragsteller Finanzkommission / Vorsteher

Bericht
Der Gemeinderat Eschen hat am 25. August 2010, Trakt. Nr. 130, von der Präsentation der Axalo AG sowie von den Massnahmenbereichen des Schlussberichtes zum Vorprojekt „Konsolidierung Gemeindehaushalt“ Kenntnis genommen.

Die Präsentation zeigte dem Gemeinderat auf, wie der Gemeindehaushalt in Zukunft konsolidiert werden kann. Gleichzeitig hat der Gemeinderat entschieden, dass ein Konsolidierungsbedarf von jährlich CHF 5 Mio. besteht. Das Sparpotential wird in den folgenden Kostenblöcken gesehen:

  • Interne Ressourcen
    • 10% des Konsolidierungsbedarfs = 0,50 Mio.
  • Sachaufwand
    • 15% des Konsolidierungsbedarfs = 0,75 Mio.
  • Beitragsleistungen
    • 20% des Konsolidierungsbedarfs = 1,00 Mio.
  • Investive Ausgaben
    • 55% des Konsolidierungsbedarfs = 2,75 Mio.

Als Reduktionsziel (in % des Budgets) wurden festgelegt:

  • Interne Ressourcen
    • 8% des Voranschlags 2010
  • Sachaufwand
    • 16% des Voranschlags 2010
  • Beitragsleistungen
    • 16% des Voranschlags 2010
  • Investive Ausgaben
    • 24% des Voranschlags 2010

Gleichzeitig wurden Sofortmassnahmen für die Budgetierung 2011 genehmigt.

Nun liegt eine Offerte für die Umsetzung des Hauptprojektes vor. Die Offerte benennt als Leistungsumfang:

  • Projektkoordination und –leitung (Organisation und Durchführung Projektsitzungen, Ko-ordination Projektaufgaben, Überwachung Projektfortschritt, Rapportierung an verschiedene Gremien, Bericht und Präsentation der Ergebnisse an den Gemeinderat, Verantwortlichkeiten und Fristen festlegen)
  • Unterstützung direkte Projektumsetzung/Projektmitarbeit (Aufgaben-/Leistungsprüfung durchführen, Massnahmenbereiche ausarbeiten für Massnahmenpaket, Teilprojekte je Spar-bereich definieren und im Detail ausarbeiten)

Die Gesamtkosten betragen CHF 118‘360.00. Es besteht die Möglichkeit, den Auftrag in zwei Massnahmenpakete aufzuteilen

Anträge

  1. Der Auftrag für das Massnahmenpaket 1 zur finanziellen Konsolidierung des Gemeinde-haushaltes sei an die Firma Axalo AG, Vaduz, zum Preis von CHF 64‘560.00 inkl. MWST zu vergeben.
  2. Nach Abschluss des Massnahmenpakets 1 sei über das weitere Vorgehen zu beschliessen.
  3. Es sei ein Nachtragskredit von CHF 50‘000.00 zu sprechen.
  4. Die restlichen Kosten für die Massnahmenpakete 1 und 2 von CHF 70‘000.00 seien im Budget 2011 zu budgetieren.

Beschlüsse

  1. Der Antrag 1 wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 VU, 1 FL und 3 FBP)
  2. Der Antrag 2 wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 VU, 1 FL und 3 FBP)
  3. Der Antrag 3 wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 VU, 1 FL und 3 FBP)
  4. Der Antrag 4 wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 VU, 1 FL und 3 FBP) 

9. Grünabfuhrmarken / Preisgestaltung - 181

Antragsteller Gemeindevorsteher

Bericht
Die Grünabfuhr ist stark defizitär. Die Erträge aus dem Grünmarkenverkauf beliefen sich im Jahr 2009 auf CHF 140'668.75. Die Entsorgung belief sich im gleichen Zeitraum auf CHF 396'061.95. Im Interesse der Abfalltrennung (Umweltschutz) wurden diese Gebühren stets niedrig gehalten.

Die Antragstellung für die nachfolgenden Erhöhungen erfolgt bei allen Gemeinden des Fürsten-tums Liechtenstein. Im Sinne einer einheitlichen Handhabung ist es von Vorteil, wenn alle Ge-meinden die gleiche Erhöhung beschliessen. Ansonsten entsteht bei der Verrechnungsstelle in Planken aufgrund der verschiedenen Marken (und Preise) Unsicherheiten und Mehrauf-wendungen. Ausserdem werden die Einwohnerinnen und Einwohner je nach Ortschaft nicht mehr gleich behandelt, was zu Abfalltourismus führen könnte.

Neue Preisgestaltung

  • 120 Liter / Bogen à 5 Stück
    • Fr. 20.15 inkl. MWST. (bisher Fr. 16.80)
  • 660 Liter / Bogen à 5 Stück
    • Fr. 111.20 inkl. MWST (bisher Fr. 92.65)
  • 800 Liter / Bogen à 5 Stück
    • Fr. 134.20 inkl. MWST (bisher Fr. 111.85)
  • 5 kg / 20 Liter / Bogen à 10 Stück
    • Fr. 12.65 inkl. MWST (bisher Fr. 10.55 )

Diese Erhöhung bringt Mehreinnahmen in der Größenordnung von CHF 28'000.00.

Antrag
Die vorstehenden Erhöhungen für die Grünabfuhrmarken seien zu genehmigen.

Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

10. Wegleitung für Mobilitätskonzepte - 182

Antragsteller Gemeindevorsteher

Bericht
Die Richtplanvorschriften sehen die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes durch die Bauwerber und Bauwerberinnen im Zuge des Bewilligungsverfahrens bei Neuüberbauungen sowie bei Um- und Zubauten bestehender Gebäude vor.

Mobilitätskonzepte sollen eine wirksame Lenkung und Steuerung des Verkehrsaufkommens ermöglichen. Besonderes Ziel ist die Reduktion des Anteils des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtberufsverkehr und eine Verlagerung hin zum Umweltverbund wie Öffentlichem Ver-kehr oder Rad- und Fussverkehr, damit letztlich die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes Eschen-Nendeln gewährleistet oder sogar verbessert werden kann.

Die Erstellung von Mobilitätskonzepten soll nach Massgabe einer Wegleitung erfolgen. In dieser Wegleitung sollen die Vorgehensweise bei der Erstellung und die Integration in das Be-willigungsverfahren beschreiben sein. Ebenfalls sollen verschiedene Kennwerte, welche von der Gemeinde vorgegeben werden, sowie Aussagen zur Kontrolle und Steuerung nach Umsetzung der Mobilitätskonzepte beinhaltet sein.

Auftragsgemäss haben die Verkehrsingenieure, Eschen, eine solche Wegleitung für Mobilitäts-konzepte ausgearbeitet.

Änderung der Bauordnung
Falls der Gemeinderat die Mobilitätskonzepte vorschreiben will, muss die Gemeindebauordnung wie folgt angepasst werden:

Neuer Artikel 2bis
Bei Neuüberbauungen sowie bei Um- und Zubauten oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude in den Bereichen Wohnzone A, Kernzone, Zone für öffentliche Bauten sowie Industrie- und Gewerbezone ist von den Bauwerberinnen und Bauwerbern im Zuge des Be-willigungsverfahrens ein umfassende Mobilitätskonzept entsprechend der Wegleitung der Ge-meinde Eschen beizubringen.

Wegleitung
Auf Basis der im Bericht angeführten Überlegungen, Rahmenbedingungen und Festlegung wurde eine Wegleitung mit 7 Artikel erarbeitet.

Fachvortrag
Manfred Bischof von der Firma Verkehrsingenieure, Eschen, hält bezüglich der Mobilitäts-konzepte ein Fachvortrag.

Zielsetzungen der Mobilitätskonzepte:
Mobilitätskonzepte haben das Ziel, eine effiziente, umwelt- und sozialverträgliche Abwicklung des Personen- und Güterverkehrs auf dem Gemeindegebiet Eschen/Nendeln zu gewährleisten. Gleichzeitig soll eine Reduktion des Anteils am motorisierten Individualverkehr erreicht werden. Mit der Zielsetzung ist verbunden, dass die Erreichbarkeit des Standortes erhalten resp. ver-bessert wird. Der Standort soll auch für „neue“ Mitarbeiter gut erreichbar sein und die Anwohner und der Naturraum sollen von den Verkehrsbelastungen entlastet werden. Bei geschicktem Vorgehen können auf betriebswirtschaftliche Vorteile für Unternehmen herausschauen.

Der Weg dahin
Unternehmen und Verkehrserzeuger befassen sich mit der Mobilität und letztlich mit dem durch sie verursachten Verkehr und nutzen Optimierungspotentiale. Die Gemeinde gibt dabei den formalen Rahmen vor und agiert nicht nur als Forderungssteller, sondern unterstützt die Be-triebe auch mit kostenlosen Erstberatungen.

Wer wird dazu verpflichtet?
BauwerberInnen von Neuüberbauungen, Um- und Zubauten sowie Nutzungsänderungen müssen ein Mobilitätskonzept erstellen, wenn sie eine gewisse Grösse erreichen oder über-schreiten. Vorgesehen ist ein Grenzwert von ca. 20 Beschäftigten oder ab ca. 50 KFZ-Fahrten / Tag.

Was beinhaltet ein Mobilitätskonzept?
Das Mobilitätskonzept befasst sich mit der Abwicklung der Personen- und Güterverkehre, welche durch die Realisierung des Antragsgegenstandes verursacht werden. Verpflichtende Inhalte des Mobilitätskonzeptes sind:

  1. Beschreibung der zu erwartenden Personen- und Güterverkehre durch das Vorhaben mit nachvollziehbarer Ermittlung und Prognose der Verkehrsmengen und der jeweiligen Anteile der einzelnen Verkehrsträger (Modal-Split wegebezogen), gegebenenfalls mit einer Analyse des Ist-Zustandes bei Um- und Zubauten
  2. Beschreibung der Ziele für die jeweiligen Anteile der einzelnen Verkehrsträger (Modal-Split wegebezogen)
  3. Vergleich dieser Ziele zu den Vorgaben der Wegleitung
  4. Beschreibung der Abwicklung und Bemessung des ruhenden Verkehrs (Parkierung von PW, Motorrad, Mofa, Fahrrad) sowie Ausweisung der Sollzahl an Garagen-/ Einstellplätzen und oberirdischen PW-Abstellplätzen entsprechend dem Baugesetz
  5. Beschreibung der Massnahmen, mit welchen die festgelegten Ziele erreicht werden sollen. Dabei ist zu unterscheiden in:
    • Erstmassnahmen
    • laufende Massnahmen
    • Massnahmen bei Zielverfehlung

      In der Massnahmenbeschreibung sind zu berücksichtigen:
    • vorgesehene infrastrukturelle Einrichtungen und Massnahmen wie beispielsweise Anlagen für den Fahrradverkehr
    • Auswirkungen auf und Integration in z.B. Prozessbeschreibungen, Personalreglemente, etc.
    • Erstellung bzw. Anpassung von Parkierungsreglementen im Sinne einer Parkplatz-bewirtschaftung (zeitlich/finanziell/nutzerbezogen/etc.)
    • allgemeine Mobilitätsreglemente, im Besonderen für Dienstwege
    • Information und Marketing
    • Umgang mit Fahrgemeinschaften, CarSharing, Fahrzeugpools, u.ä.
    • Überlegungen zum KundInnen- und Güterverkehr
    • Förderungsmodelle
    • weitere Massnahmen aus dem Bereich des Mobilitätsmanagements
  6. Beschreibung und Begründung erforderlicher Ausnahmeregelungen
  7. Beschreibung der laufenden Erfolgskontrolle
  8. Beschreibung von Organisation, Struktur, Zuständigkeit und Verankerung des Mobilitäts-managements
  9. Zeit- und Ablaufplan von Massnahmen, Erfolgskontrolle und Berichtswesen

Beispiele
Aktive Mobilitätskonzepte haben folgende Firmen: kaiser.ritter.partner, LGT, Landesspital, Ge-meinde Vaduz, Inficon, Landesverwaltung, LLB, VPB. Die Firma Hilti und ThyssenKrupp Presta sind in Planung. Interesse zeigen auch weitere Firmen.

Was wird sonst noch mit der Wegleitung erreicht?
Die Beschreibung der Massnahmen wird vereinheitlicht. Die Mobilitätskonzepte werden vergleichbar. Die Unternehmen können sich an den Vorgaben der Wegleitung beim Erstellen des Konzeptes orientieren. Langfristig müssen sich alle Unternehmen ab einer gewissen Grösse mit ihrer Mobilität beschäftigen. Die laufenden Aktivitäten und die Zusammenführung können von der Gemeinde in der Zukunft als zentrales Steuerungselement im Bereich Verkehr und Mobilität benutzt werden.

Nachteile
Auf den ersten Blick entstehen für Unternehmen zusätzliche Aufwendungen. Diese sind aber überschaubar, da eine Erstberatung durch die Gemeinde erfolgt und Beispiele gezeigt werden können. Positive und langfristige Nebeneffekte können aber auch Kosteneinsparungen z.B. bei der Parkierung, im Image oder bei den Krankentagen sein. Langfristig wirkt sich auch bei An-siedlungen das Vorhandensein einer Wegleitung für Mobilitätskonzepte positiv aus. Die Unter-nehmer wissen, dass sich die Gemeine um die Entwicklung des Standortes kümmert und die langfristige Erreichbarkeit des Standortes gewährleistet.

Dank
Der Gemeinderat dankt der Arbeitsgruppe Mobilitätskonzepte bestehend aus Gemeinderat Daniel Oehry, Gemeinderat Michael Gerner, Gemeinderätin Stefanie von Grünigen und Leiter Bau Sigi Risch.

Antrag

  1. Die Wegleitung für das Mobilitätskonzept sei zu genehmigen.
  2. Der Bereich Bau sei zu beauftragen, das Verfahren für die Änderung der Bauordnung bezüglich Art. 2bis umgehend durch zu führen.

Beschluss

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen. 

11. Stellungnahme Verkehr Eschen - 183

Antragsteller: Arbeitsgruppe Verkehr / Gemeindevorsteher

Bericht:
In der Sitzung des Gemeinderates Eschen vom 21. April 2010 wurde die von der Arbeitsgruppe Verkehr erarbeitete „Stellungnahme zu Verkehrsfragen“ befürwortet. Weiters wurde die Ar-beitsgruppe Verkehr, bestehend aus Gemeindevorsteher Gregor Ott, den Gemeinderäten Werner Bieberschulte, Daniel Oehry und Michael Gerner, dem Leiter Bauwesen Sigi Risch sowie Vertretern des Büros Verkehrsingenieure Besch & Partner beauftragt, die Prioritäten hin-sichtlich der einzuleitenden Massnahmen festzulegen und die weiteren Schritte und das Vor-gehen zur Umsetzung der prioritären Mass¬nahmen aufzuzeigen.

In zwei Arbeitsbesprechungen der Arbeitsgruppe Verkehr am 18. Mai 2010 sowie am 21. Juni 2010 wurde diese Prioritätenreihung erstellt sowie die weitere Vorgehensweise für die prioritären Massnahmen formuliert. Die Ergebnisse sind nachstehend angeführt und werden in dieser Form dem Gemeinderat zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt.

Weiters wurden am 13. September 2010 in einer Informationsveranstaltung der Bevölkerung und weiteren Akteuren wie Vertretern des Landes Liechtenstein oder von Nachbargemeinden die Ergebnisse und Inhalte des Prozesses zur Erarbeitung der Stellungname zu Verkehrsfragen an mehreren Themeninseln vorgestellt. Die Besucher waren eingeladen, ihre Meinungen, Vor-stellungen und Ideen an diesen Themeninseln einzubringen. Diese Rückmeldungen sollen nun in der Bearbeitung der vorgeschlagenen weiteren Schritte mit einfliessen. Grundsätzlich wurde der eingeschlagene Weg zur Lösungsfindung sehr positiv beurteilt, wenngleich es zu Einzelfragen natürlich unterschiedliche Wortmeldungen gab.

Massnahmenkatalog – Festlegung der Prioritäten / Massnahmenreihenfolge
Im Rahmen des Prozesses „Stellungnahme zu Verkehrsfragen“ wurden 51 mögliche Mass-nahmen und Strategien zur Erreichung der festgelegten Ziele aufgelistet. In der Arbeitsgruppe Verkehr wurde folgende Massnahmen als prioritär eingestuft.

Den Bereich «Massnahmenkatalog» entnehmen Sie bitte der PDF-Datei. 

Fachvortrag
Manfred Bischof von der Firma Verkehrsingenieure, Eschen, hält bezüglich der Thematik ein Fachvortrag.

Aus insgesamt 51 Massnahmen zum Thema Verkehr hat die Arbeitsgruppe durch eine Priorisierung der Massnahmen 8 Bereiche herausgeschält, welche in Zukunft bearbeitet werden sollen. Diese 8 Massnahmen wurden am 13. September 2010 auch der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und intensiv mit ihnen diskutiert. Die Bevölkerung hat nun auch die Möglichkeit, zu den 8 Themen über mobil@eschen.li Stellung zu beziehen oder Rückmeldungen zu machen. Der ganze Prozess entwickelte sich bisher sehr positiv. Selbstverständlich haben nicht alle Personen zu den Sachfragen die gleichen Meinungen.

Manfred Bischof erläutert dem Gemeinderat detailliert die zu treffenden Massnahmen der ersten 8 Themenfelder. Ebenfalls werden Verantwortlichkeiten und Termine gemäss der oben stehenden Liste fixiert.

Anträge:

  1. Der oben angeführten Prioritätenreihung sei zuzustimmen.
  2. Der Gemeindevorsteher sei mit der Umsetzung der aufgezeigten Vorgehensweisen und Schritte für die ersten 8 Massnahmen – mit entsprechender Einbindung und Mitwirkung der Bevölkerung - zu beauftragen.

Beschlüsse:

  1. Der Antrag 1 wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (VU).
  2. Der Antrag 2 wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (VU). 

12. Zwischenbericht - Vision Nendeln 2022 - 184

Antragsteller Ressort Bau

Bericht
Ausgangslage
Der vom Gemeinderat am 25. April 2009 genehmigte Richtplan 2009 zeigt eine mögliche Ent-wicklung der Gemeinde mit Zeitsprüngen in die Jahre 2017 und 2027 auf. Es wurden 10 Lösungsansätze beschrieben, wobei die Lösungsansätze LA1 Neugestaltung Dienstleistungs-T, LA4 Kernentwicklung Nendeln und LA5 Fuss- und Fahrradwegnetz mit einer höheren Priorität versehen wurden.

Der Lösungsansatz LA4 Kernentwicklung Nendeln soll Antworten auf nachstehende Fragen liefern:

  • Wo befindet sich in Zukunft der Kern von Nendeln?
  • Wie gross soll dieser Kern sein und welche Funktionen kann dieser beinhalten?
  • Welche Rolle spielt die Bahnlinie und somit das Bahnareal in Nendeln?
  • Wo und wie kann sich der Ortsteil Nendeln zukünftig entwickeln?

Am 24. Juni 2009 erteilte der Gemeinderat der Hochschule FL den Auftrag diese Fragestellungen im Wintersemester 2009/2010 zu bearbeiten. Die Ergebnisse der Semesterarbeiten wurden am 17. Juni 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. In der anschliessenden Woche konnte die Bevölkerung durch die Ausstellung nochmals einen tieferen Einblick in die Ergebnisse be-kommen.

Die Bereiche Verkehr, Lärm und Fragen zur Siedlungsentwicklung waren die Hauptgesprächs-themen.

Die Arbeitsgruppe Verkehr präsentierte am 13. September 2010 die Ergebnisse der Verkehrs-analyse. Auch hier war das Interesse an der Themeninsel „Hauptstrassennetz Nendeln“ sehr gross.

Weiteres Vorgehen
Der eingeschlagene Weg über Richtplan, Auftrag an die Hochschule FL, Vorstellung der Ergeb-nisse, begleitete Ausstellung bis zur Verkehrsanalyse bestätigt sich. Wie bereits mehrfach an-gekündigt erfolgt nun der nächste Schritt, der vertiefte Einbezug der Bevölkerung durch eine Dorfwerkstatt. Folgende Ziele werden dabei verfolgt:

  • Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung erfassen
  • Identifikation und Beteiligung erreichen
  • Ideen – Ansätze und Meinungen erfahren
  • Informationen aus erster Hand – Transparenz schaffen
  • Bewusstsein für Vernetzung in der Gemeinschaft vermitteln

In dieser Dorfwerkstatt soll geklärt werden, welche Erwartungen die NendlerInnen an ihr Nendeln 2022 haben.

Grobkonzept Dorfwerkstatt
Nach einer kurzen Begrüssung wird allen TeilnehmerInnen der Werkstatt-Ablauf vorgestellt. Anschliessend wird der Zwischenstand des Projektes „Nendeln 2022“ präsentiert, damit alle dieselbe Basis haben. Danach wird mit den Gruppenarbeiten gestartet, welche durch Gruppenmoderatoren begleitet werden. Die Resultate dieser Arbeiten stellen die jeweiligen Gruppen im Anschluss daran im Plenum vor. Daraus wird eine Zusammenfassung der Werk-statt abgeleitet und allen TeilnehmerInnen zugänglich gemacht.

Anfangs November erfolgt der Versand der Einladungen mit Anmeldung. Die Gruppen-moderatoren werden auf ihre Aufgabe durch die Prozessbegleiter vorbereitet.

Datum:  27.11.2010
Ort:  Turnhalle und Klassenzimmer (für Gruppenarbeiten) Primarschule Nendeln
Zeit: 8.00 bis 13.00 Uhr inkl. Apero am Schluss der Dorfwerkstatt

Prozessbegleitung
Die Firma ATW Management AG – Michael & Simon Biedermann begleitet diesen Workshop

Kosten
Kostendach laut Angebot vom 11. Oktober 2010: CHF 5‘500.00 (ohne MWST)

Budget
Im Voranschlag 2010 sind unter der Kontonummer 791.581.01 CHF 232‘000.00 für den Bereich Orts- und Raumplanung vorgesehen und für die Untergruppe „Kernentwicklung Nendeln“ CHF 40‘000.00 eingeplant.

Antrag
Der vorliegende Zwischenbericht und die Vorgehensweise des Projektes „Vision Nendeln 2022“ seien zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

13. Reglement über die Nutzung von Gesellschaftsräumen / Genehmigung - 185

Antragsteller Arbeitsgruppe Reglement Gesellschaftsräume

Bericht
Es soll ein neues Reglement über die Vergabe und Nutzung der Räumlichkeiten und Plätze für kulturelle und gesellschaftliche Anlässe in Eschen und Nendeln genehmigt werden.

Das vorliegende Reglement über die Nutzung wurde aufgrund Trakt. Nr. 149 vom 15. September 2010 überarbeitet.

Antrag
Das Reglement über die Nutzung von Gesellschafträumen sei zu genehmigen.

Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

14. Strassenraumgestaltung St. Luzi- Strasse - 186

Antragsteller Abt. Bauwesen, Leiter Tiefbau

Bericht
Mit der Überbauung „Schafhauser‘sche Familienstiftung“ (Parzellen Nr. 374 + 2222) sind An-passungen an der Dr. Albert-Schädler-Strasse und St. Luzi-Strasse notwendig. Die Strassenraumgestaltung an der St. Luzi- Strasse wird in derselben Ausführung wie bestehend (Längsparkplätze mit dahinterliegenden Fussgängerflächen, Bäumen, Pollern etc.) nach Süden fortgesetzt. Das bereits genehmigte und an die Unternehmer vergebene Strassenprojekt Dr. Albert-Schädler-Strasse wird planmässig fertiggestellt. Die Belagsarbeiten an der St. Luzi-Strasse wird das Land Liechtenstein vornehmen.

Arbeitsvergabe Baumeisterarbeiten
Die privaten Umgebungsarbeiten der Überbauung „Schafhauser’sche Familienstiftung“ sowie die Restarbeiten der Dr. Albert-Schädler-Strasse werden durch die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern ausgeführt.

Der Auftrag zum Bau der Strassenraumgestaltung St. Luzi- Strasse sollte aus diesem Grund an dieselbe Firma vergeben werden. Wirtschaftlich konkurrenzfähige Preisangebote dieser Bau-unternehmung liegen mit den schon vergebenen Projekten Dr. Albert-Schädler-Strasse und der letztjährigen Strassenraumgestaltung St. Luzi- Strasse auf der gegenüberliegenden Seite vor.

Budget
Die dafür benötigte Summe ist im Budget 2010 unter dem Sachkonto 620.501.28 vorgesehen.

Anträge

  1. Das Budget von CHF 55‘000.00 sei frei zu geben.
  2. Die Baumeisterarbeiten seien an die wirtschaftlich günstigste Firma Wilhelm Büchel AG, Gamprin-Bendern, zu den bekannten Konditionen aus den Offerten St. Luzi-Strasse und Dr. Albert-Schädler-Strasse im Umfang von CHF 52‘000.00 inkl. MWST zu vergeben.

Beschlüsse

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen. 

15. Tageskarte Gemeinde, Rückerstattung Busabo - 187

Antragsteller Leiter Dienste

Bericht Tageskarten
Die Gemeinde Eschen fördert den öffentlichen Verkehr seit Jahren mit zwei Massnahmen. Einerseits mit dem Angebot von vier Tageskarten für das SBB-Netz und ausserdem mit einer Teilrückerstattung des LBA-Jahresabonnements.

Die Auslastung der vier Tageskarten SBB ist seit Jahren sehr gut. Letztes Jahr wie auch derzeit (August 2010) liegt die Auslastung bei 93 Prozent. Ohne Berücksichtigung der internen Kosten stehen somit Ausgaben von CHF 39‘100.00 Einnahmen von CHF 47‘500.00 gegenüber.

Für 2011 ist von der SBB eine Tariferhöhung für die Tageskarten von 15 Prozent angekündigt. Damit erhöht sich der Preis einer Karte auf CHF 11‘300.00, was bei einem unveränderten Ver-kaufspreis von CHF 35.00 und gleichbleibender Auslastung aufgefangen werden kann.

Der Gemeinderat könnte die Tariferhöhung auf die Nutzer überwälzen und neu CHF 40.00 ver-langen.

Entgegen den Meldungen zum Jahresanfang wird auf die so genannte «9-Uhr-Regelung» ver-zichtet, die Tageskarten bleiben also weiterhin einen ganzen Tag lang gültig.

Bericht Rückerstattungen LBA
Die Teilrückerstattung für das LBA-Jahresabonnement betrug bis Juni 2010:

für Abonnementspreis von CHF 160.00 für Erwachsene - CHF 70.00
für Abonnementspreis von CHF 320.00 für eine Familie - CHF140.00
für Abonnementspreis von CHF 90.00 für Senioren, Studenten und Schüler - CHF 45.00

Per 1. Juli 2010 hat die LBA die Abonnementspreise erhöht. Diese betragen nun CHF 240.00 (anstatt CHF 160.00) für Erwachsene, CHF 480.00 (anstatt CHF 320.00) für Familien und CHF 160.00 (anstatt CHF 90.00) für Senioren, Studenten und Schüler.

Im Jahr 2009 wurde eine Gesamtsumme von CHF 42‘990.00 vergütet. Eine allfällige Erhöhung oder Reduktion der Rückerstattungssätze muss der Gemeinderat beschliessen.

Erwägungen
Die Unterländer Vorsteher haben sich darauf verständigt, dass die SBB-Tageskarte in allen Gemeinden auch in Zukunft für CHF 35.00 abgegeben werden sollen. Die Rückerstattungen für das LBA-Jahresabonnement wurden im gleichen Kreis koordiniert festgelegt. Die Subventionen sollen auf dem gleichen Niveau belassen werden.

Anträge
1. Die Tageskarte SBB sei auch im Jahre 2011 zum gleichen Bezugspreis von CHF 35.00 anzubieten.
2. Die Rückerstattungen an LBA-Abonnemente seien auf CHF 70.00 für Erwachsene, CHF 140.00 für Familien und CHF 45.00 für Senioren, Studenten und Schüler zu belassen.

Beschlüsse

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen.


Eschen, 3. November 2010

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

LEITER KANZLEI: Suhner Philipp

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