SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 18/10
Datum, Zeit
Mittwoch, 17. November 2010 / 18.00 – 20.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Bieberschulte Werner
Protokoll
Leiter Kanzlei Philipp Suhner
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 17/10 - 201
- Vernehmlassungsbericht: Asylsuchende und Schutzbedürftige - 202
- Instandsetzung Schulzentrum Unterland in Eschen - 203
- Anpassung Bauordnung - 204
- Voranschlag 2011 - 205
- Antrag auf Änderung der Friedhofordnung - 206
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 17/10 - 201
Antragsteller Gemeindevorsteher
Antrag
Das Gemeinderatsprotokoll 17/10 vom 3. November 2010 sei zu genehmigen.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
2. Vernehmlassungsbericht: Asylsuchende und Schutzbedürftige - 202
Antragsteller Ressort Bildung
Bericht
In Trakt. Nr. 145 vom 15. September 2010 hat der Gemeinderat das Ressort Bildung beauftragt, eine Stellungnahme zum neuen Asylgesetz auszuarbeiten. Diese Stellungnahme liegt mittlerweile vor und muss nach der Verabschiedung bis zum 30. November 2010 übermittelt werden.
Antrag
Die vorliegende Stellungnahme sei zu genehmigen und bis zum 30. November 2010 dem Ressort Inneres zu übermitteln.
Beschluss
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 5 Nein (4 VU, 1 FBP). Stichentscheid Vorsteher.
3. Instandsetzung Schulzentrum Unterland in Eschen - 203
Antragsteller Gemeindevorsteher
Bericht
Am 2. November 2010 hat das Hochbauamt des Fürstentums Liechtenstein den Gemeindevorstehungen des Unterlandes das Projekt für die Instandsetzung des Schulzentrums Unterland in Eschen präsentiert.
Nachdem der Zustand analysiert und ein umfassender Bericht zum Gebäudezustand erstellt wurde, sind Instandsetzungsmassnahmen und –Varianten aufgezeigt worden. Auch sind die Kosten und mögliche Termine ermittelt worden.
Diese Arbeiten haben ergeben, dass folgende Teile des Schulzentrums instand zu setzen sind:
- Hallenbad/Haustechnik
- Klassentrakte alt und neu
- Zivilschutzanlage/Parkgarage
- Turnhalle
Am Dringlichsten sind die Instandstellungsarbeiten im Hallenbad und an der Haustechnik. Das Schwimmbecken muss saniert sowie die Heizung, die Lüftung, die Elektrik und die Sanitäranlage müssen erneuert werden. Ebenfalls sind Investitionen in die Erdbebensicherheit, in die Behindertengerechtigkeit und in funktionale Anpassungen vorgesehen. In weiteren Etappen ist die Instandstellung der weiteren Gebäudeteile geplant.
Die Investitionen betragen ca. CHF 22,7 Mio, wovon die Gemeinden des Unterlandes ca. CHF 3,6 Mio. zu tragen haben. Die voraussichtliche Kostentragung der Gemeinde Eschen beträgt ca. CHF 1.6 Mio. Die Kostentragung ergibt sich aus einem Vertrag, der zwischen den Unterländer Gemeinden und dem Land Liechtenstein am 21. Oktober 1980 abgeschlossen wurde. In Art. VI. sind die Unterhaltskosten geregelt.
Die Regierung hat am 31. August 2010 u.a. beschlossen, das Hochbauamt mit den Instandsetzungsarbeiten zu beauftragen, mit den betroffenen Gemeinden die Kostenaufteilung zu verhandeln und eine Projektgruppe zu bestellen.
Anträge / Änderung
- Vom Projekt „Instandsetzung Schulzentrum Unterland“ sei Kenntnis zu nehmen.
- Insbesondere bezüglich des Hallenbades sei die Umsetzung des Szenarios III zu unterstützen.
- Die auf die Gemeinde Eschen fallenden Kosten seien in die rollende Finanzplanung auf zu nehmen.
- Über den Verpflichtungskredit sei im Jahr 2011, nach Vorliegen der genauen Kosten, zu entscheiden.
Beschlüsse
- Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag 2 wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FL)
- Der Antrag 3 wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag 4 wird einstimmig angenommen.
4. Anpassung Bauordnung - 204
Antragsteller Ressort Bau
Bericht
In Zusammenarbeit mit dem Kernteam Mobilität (Michael Gerner, Stefanie von Grünigen, Sigi Risch und Daniel Oehry), Hochbauamt (Manfred Gsteu), Verkehrsclub (Georg Sele), Verkehrsingenieure Eschen (Manfred Bischof) und dem BMM Beauftragten (René Kaufmann), wurde die Wegleitung für Mobilitätskonzepte in der Gemeinde Eschen erarbeitet.
Am 20. Oktober 2010 genehmigte der Gemeinderat diese Wegleitung einstimmig und erteilte der Bauverwaltung den Auftrag, das Verfahren für die nötige Änderung der Bauordnung umgehend durch zu führen.
Diese Anpassung der Bauordnung der Gemeinde Eschen erfolgt im Einvernehmen mit der Baubehörde.
Neuer Artikel 2bis
„Bei Neuüberbauungen sowie bei Um- und Zubauten oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude in den Bereichen Wohnzone A, Kernzone, (DL), Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie Industrie- und Gewerbezone ist von der Bauherrschaft im Zuge des Bewilligungsverfahrens vorgängig ein umfassendes Mobilitätskonzept entsprechend der Wegleitung für Mobilitätskonzepte vom 20. Oktober 2010 der Gemeinde Eschen beizubringen.“
Sowohl der Art. 2bis der Bauordnung als auch die Wegleitung für Mobilitätskonzepte in der Gemeinde Eschen (Stand 8.7.10) treten 14 Tage nach deren Kundmachung in Kraft.
Referendum
Dieser Beschluss muss gemäss Art. 41 Abs. 2 lit. c Gemeindegesetz (GemG) zum Referendum ausgeschrieben werden.
Genehmigungsverfahren und Inkraftsetzung
Gemäss Art. 13 Abs. 2 bedarf die Bauordnung der Genehmigung der Regierung, welche Ergänzungen und Abänderungen verlangen kann. Die Bauordnung wird nach der Genehmigung von der Gemeinde kundgemacht und tritt mit der Kundmachung in Kraft.
Antrag
Die Neufassung und Aufnahme von Artikel 2bis in die Bauordnung 2002 sei zu genehmigen.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
5. Voranschlag 2011 - 205
Antragsteller Finanzkommission / Leiter Finanz- und Rechnungswesen
Bericht
Gestützt auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996/Nr. 76, 6. Finanzhaushalt, Abteilung C "Voranschlag" Art. 96 Budgetprinzipien, hat der Gemeinderat bis Ende November den Voranschlag für das folgende Kalenderjahr nach den in diesem Gesetzesartikel aufgeführten Grundsätzen festzusetzen.
Mit dem Voranschlag ist der Zuschlag auf die Vermögens- und Erwerbssteuer festzulegen.
Die ausführliche Berichterstattung erfolgt in der Beilage zu diesem Antrag und mit ausführlichem Zahlenmaterial, dem summarisch aufbereiteten Voranschlag.
Zusammenfassung
Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Probleme des liechtensteinischen Finanzplatzes zeigen ihre Auswirkungen erneut im Landesvoranschlag 2011. Obwohl sich die konjunkturelle Erholung der liechtensteinischen Volkswirtschaft seit anfangs des Jahres 2010 fortsetzt, dämpfen sich die Aussichten für das Jahr 2011. Zudem werden die Entwicklungen im Industriesektor und im Finanzdienstleistungsbereich unterschiedlich beurteilt. Diese Einschätzungen und Tendenzen wurden auch bei der Erstellung des Gemeindevoranschlags 2011 mitberücksichtigt. Ebenso war der Gemeinderatsbeschluss vom 25. August 2010 bezüglich des Projekts „Finanzielle Konsolidierung des Gemeindehaushalts“ den Budgetverantwortlichen und der Finanzkommission bei der Erstellung des Voranschlags 2011 verpflichtend.
Schloss die Rechnung 2009 mit laufenden Erträgen von CHF 29.67 Mio., so kann für das kommende Jahr noch mit einem Volumen von CHF 28.99 Mio. gerechnet werden. Die Steuererträge mit einem Anteil von 87.80 % machen den Hauptanteil an den Gesamterträgen aus.
Den Erträgen stehen laufende Aufwendungen im Umfang von CHF 18.19 Mio. (ohne Abschreibungen) gegenüber, womit sich ein Cashflow von CHF 10.80 Mio. aus dem ordentlichen Gemeindehaushalt ergibt.
Nach den Abschreibungen auf das Verwaltungsvermögen von CHF 10.28 Mio. resultiert damit ein Ertragsüberschuss von CHF 0.52 Mio. Der Voranschlag 2010 hingegen rechnet mit einem Aufwandüberschuss von CHF 2.10 Mio.
Der Voranschlag 2011 richtet sich in den Hauptsteuerarten nach der Einschätzung der Regierung und im Bereich der Kapital- und Ertragssteuer nach besonderer Berücksichtigung der betrieblichen Situation und Struktur vor Ort. Nach wie vor sind die Finanzzuweisungen mit einem Anteil von CHF 14.03 Mio. oder von 55.11 % an den Gesamtsteuererträgen nicht nur in Verbindung mit der Einschätzung der Erträgnisse aus der Kapital- und Ertragssteuer zu sehen, sondern auch unter Beizug der Einnahmen aus der Vermögens- und Erwerbssteuerart zu beachten.
Mit der Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden richtet sich der Finanzausgleich nicht mehr nach den Einnahmen, sondern nach dem Finanzbedarf der Gemeinden. Ausgehend von der Steuerhochschätzung für das kommende Jahr reduziert sich die originäre eigene Steuerkraft, womit sich der Finanzausgleich als Differenz zwischen der Steuerkraft und dem Mindestfinanzbedarf erhöht.
Der letzte Teuerungsausgleich auf die Gehälter fand mit der Budgetierung des Jahres 2009 statt. Die aufgelaufene Teuerung erreichte Ende August 2008 3.40 %, welche zu einem Teil in die Gehaltszahlungen per 1. Januar 2009 eingerechnet wurde. Per Berechnungsstichtag vom August 2010 war der Landesindex der Konsumentenpreise im Vorjahresvergleich mit 0.3 Punkten positiv. Die Gemeinde Eschen orientiert sich beim Gehaltssystem an der Praxis der liechtensteinischen Regierung. In das Budget 2011 ist analog dem Landesvoranschlag die Ausrichtung eines fixen Leistungsanteils von 1 % für das Verwaltungs- und Betriebspersonal eingerechnet. Das Budget 2011 sieht keine Mittel für Bonuszahlungen vor. In die Sozialversicherungsbeiträge wurde die Erhöhung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 0.25 % auf das kommende Jahr eingerechnet, wobei auch die Arbeitnehmer eine entsprechende Beitragserhöhung zu tragen haben.
Im Personalaufwand sind alle absehbaren Personalmutationen während des Jahres sowie allfällige Ausrichtungen von Frührenten enthalten. Für Kurzzeitbeschäftigte wurde für den gesamten Gemeindehaushalt ein maximaler Betrag von CHF 47‘000, aufgeteilt nach Abteilungen, vorgesehen. Eine zeitlich begrenzte Temporärbeschäftigung ist mittels Antrag vorgängig zu begründen und hat sich nach den budgetierten Beträgen zu richten.
Unter Einbezug der Abschreibungen auf das Verwaltungsvermögen von CHF 10.28 Mio. resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 0.52 Mio. Die Abschreibungen werden nach festgelegten Sätzen jeweils vom Restbuchwert abgeschrieben. Ein schrittweiser Übergang zur degressiven Abschreibung, welche sich nach der Nutzungsdauer richtet, würde die Berechnung des Aufwandüberschusses massgeblich beeinflussen. Eine Praxisänderung wird in Kürze mit der Regierung besprochen.
Der Cashflow der Laufenden Rechnung 2011 beläuft sich auf CHF 10.80 Mio. (10.13 Mio.) und liegt damit um CHF 0.67 Mio. über dem laufenden Budget. Die Erträge gehen gegenüber der Jahresrechnung 2009 um CHF 0.70 Mio. zurück. Die Aufwendungen erhöhen sich in der gleichen Gegenüberstellung um 5.64 %. Im Verhältnis Budget 2010 / Budget 2011 nehmen die Aufwendungen jedoch um 0.58 % oder CHF 0.11 Mio. ab. Die Beitragsleistungen erhöhen sich im Budgetvergleich um CHF 68‘000.00 auf CHF 6.10 Mio.
Die Hauptabweichung mit einer Zunahme von CHF 0.20 Mio. liegt beim Beitrag an private Haushalte für Energiesparmassnahmen. Diese Position beinhaltet Förderbeiträge bemessen an der Landessubvention für Wärmedämmungsmassnahmen, Haustechnik- und Photovoltaikanlage sowie thermische Sonnenkollektoren. Ebenso steigen erneut die Beiträge an die Ergänzungsleistungen infolge Anpassung des Betreuungs- und Pflegegeldes um CHF 0.12 Mio. an. Eine Wesentliche Steigerung ist in den Personalaufwendungen für Rentenleistungen zu verzeichnen. Aufgrund frühzeitiger Pensionierung von MitarbeiterInnen werden mit Überbrückungsrenten gerechnet, welche mit einem Plus von CHF 0.17 Mio. über dem laufenden Budget liegen.
Die Bruttoinvestitionen belaufen sich im Voranschlag 2011 auf CHF 10.17 Mio. und liegen damit um CHF 1.50 Mio. oder 12.82 % unter dem Vorjahr. Die grösste Ausgabenkategorie stellen dabei die Investitionen in den gesamten Tiefbau mit CHF 6.24 Mio. dar. Dabei sind CHF 2.93 Mio. für den allgemeinen Strassenbau ohne Finanzierungsbeitrag an die WLU von CHF 0.60 Mio. vorgesehen. In die Sanierung der Altdeponie Tentschagraba werden in erster Etappe brutto CHF 2.50 Mio. investiert.
Weitere Mittel beansprucht der gemeindeeigene Hochbau in Höhe von CHF 1.49 Mio. und die Beschaffung von Mobilien, Fahrzeugen, Geräten etc. im Betrage von CHF 0.65 Mio. In dieser Ausgabenkategorie ist die Beschaffung des Kommunalfahrzeuges Holder für den Werkbetrieb mit CHF 0.12 Mio. enthalten. In den EDV-Bereich für die Gemeindeverwaltung, die Kindergärten und die Primarschulen werden CHF 0.21 Mio. investiert.
CHF 1.60 Mio. fliessen in die Beteiligungen, wie WLU, ARA und an die Stiftung LAK inkl. Betreuungszentren.
Zusammenfassend ergibt sich aus dem Cashflow der Laufenden Rechnung und den Nettoinvestitionen für die Gesamtrechnung ein Finanzierungsüberschuss von CHF 1.63 Mio.
Der Selbstfinanzierungsgrad beläuft sich auf 118 %. Mit dem von der Finanzkommission erarbeiteten Voranschlag 2011 können die für das Budget relevanten Eckwerte 1-3 erfüllt werden. D.h. der Ertragsüberschuss ist >0, das absolute Wachstum der laufenden Aufwendungen ist < als jenes der Erträge und der Selbstfinanzierungsgrad ist >90 %.
Anträge
- Der Voranschlag 2011 mit einem Ertragsüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 518‘500.00 und einem Deckungsüberschuss in der Gesamtrechnung von CHF 1‘626‘500.00 sei zu genehmigen.
- Der Gemeindesteuerzuschlages zur Vermögens- und Erwerbsteuer sei für das Kalenderjahr 2011 bei 200% festzulegen.
Beschlüsse
1. Der Antrag 1 wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen.
6. Antrag auf Änderung der Friedhofordnung - 206
Antragsteller Gemeindevorsteher
Bericht
Mit Schreiben vom 8. November 2010 richtet ein Unternehmer folgenden sinngemässen Antrag an den Gemeinderat Eschen:
„Bei der Ausführung eines Grabmales auf dem Friedhof in Eschen wurde im Jahre 2005 zum Schutze der Grabbekiesung ein Schutzflansch angebracht. Dieser Flansch ist in Stahl (rostend) angefertigt und ist dreiseitig am Rand des Grabfeldes angebracht. Der Flansch hat eine Stärke von ca. 5 mm und ist höchstens 2-3 cm über dem gewachsenen Boden resp. über Platten OK angebracht.
Art. 24 der Friedhofordnung besagt aber, dass Grabeinfassungen nicht gestattet sind, weshalb die vorliegende Einfassung beanstandet wurde.
Der Unternehmer beantragt nun dem Gemeinderat eine Änderung des Art. 24, Abs. 1. Die Einfassung soll zugelassen werden.
Als Begründung wird aufgeführt, dass in vielen Fällen bei der heute üblichen Grabbekiesung das Kies durch die Witterung (z.B. starker Regen) nicht auf dem Grabfeld liegen bleibt, sondern auf öffentliche Flächen oder auf den Nachbargräber verteilt wird. Durch das Anbringen eines nur gerade 2-3 cm. über Boden liegenden flachen Schutzflansches kann dies verhindert werden. Ein feiner Stahlflansch, der zu rosten beginnt, sei farblich unauffällig und für alle Beteiligten nicht störend.
Stellungnahme Friedhofverwaltung
Der Gemeinderat hat 1996 das Anbringen von Grabeinfassungen und Grabplatten bei den Feldern mit Zwischenplatten explizit untersagt. (Siehe Auszug, Beilage 1).
Im Feld 1 (unterer Friedhof, rechts) ist sehr gut ersichtlich, wie diese Bestimmung je länger je weniger eingehalten wurde. Zum Schluss fühlten sich die Angehörigen fast verpflichtet, gleich wie beim Nachbargrab, auch eine Einfassung anzubringen.
Die Einfassungen verursachen Probleme. Durch das Absacken des Erdreichs müssen nicht nur die Zwischenplatten sondern auch die Einfassungen immer wieder unterfüllt werden. Grabeinfassungen gehen aus den Fugen, durch die Spannung ergeben sich Beschädigungen. Die Folge ist, dass Diskussionen darüber entstehen, wer für den Schaden aufzukommen hat.
Friedhofordnung 2003
Art. 7 (Auszug)
Masse der Gräber, Grabmale und Einfassungen
Bei neuen Einer- und Zweiergräbern sowie bei Kindergräbern dürfen keine Grabeinfassungen erstellt werden. Zwischen den Gräbern werden durch die Gemeinde anstelle der Einfassungen Zwischenplatten verlegt (30 cm bei Zweiergräbern, 20 cm bei Einer- und Kindergräbern).
Bei Urnengräbern dürfen keine Grabeinfassungen gemacht werden. Die Urnengräber-Aussenmasse richten sich nach den Beschriftungstafeln und von der Wegbegrenzung bis zur Urnenwand.
Bei allen zur Bestattung freigegebenen Grabfeldern (alte und neue Felder) sind Grabplatten generell nicht erlaubt. Ebenso sind Grabeinfassungen bei den Feldern mit Zwischenplatten nicht erlaubt.
Friedhofordnung 2006
Art. 24 (Auszug)
Grabeinfassungen / Grabplatten
1) Grabeinfassungen sind nicht gestattet. Zwischen den Gräbern werden durch die Gemeinde Zwischenplatten verlegt (30 cm bei Zweiergräbern, 20 cm bei Einer- und Kindergräbern).
2) Auch bei Urnengräbern sind Grabeinfassungen nicht gestattet. Ebenso sind Grabplatten nicht erlaubt.
Im oberen neuen Friedhoffeld konnten die Bestimmungen bis auf eine Ausnahme bis vor kurzem eingehalten werden. Im letzten Monat wurden bei zwei weiteren Gräbern Metallumrandungen angebracht, die von der Friedhofverwaltung reklamiert wurden. Dabei haben die Betroffenen auf das Grab 1 im Feld 12 verwiesen (siehe Beilage 2, Feld 12 Grab 1 und Grab 11).
In der zweiten Reihe sind die Platzverhältnisse so eng, dass die Zwischenplatten angepasst werden müssten, was für die Gemeinde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde.
Nach Meinung der Friedhofverwaltung ist eine Einfassung nicht notwendig. Das Grab wird durch Grabstein, Zwischenplatten und Sockel mit Ewig Licht, Weihwassergefäss usw. bereits eingefasst. Eine zusätzliche Einfassung ergibt lediglich Probleme mit den Zwischenplatten und zusätzlichen Aufwand für Gemeinde wie Grabnutzer.
Die diesbezüglichen Bestimmungen sind seit 1996 gültig und sind weiterhin konsequent umzusetzen.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Antrag aufgrund der vorstehenden Stellungnahme abzulehnen.
Antrag
Die Änderung des Art. 24 der Friedhofordnung sei abzulehnen.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Eschen, 1. Dezember 2010
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
LEITER KANZLEI: Suhner Philipp