Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Wer eine Leistung der Alters- und Hinterlassenenversicherung beansprucht, muss diesen Anspruch schriftlich geltend machen. Es besteht Anmeldepflicht. Die Rentenanmeldung sollte ca. drei Monate vor Erreichen des gewünschten Rentenbeginns vorgenommen werden.

Anmeldeformulare können bei der AHV oder bei der Gemeindekasse bezogen werden. Die Anmeldung ist von der Gemeinde bestätigen zu lassen und bei der AHV einzureichen.

Ordentliches Rentenalter Frauen
Jahrgänge 1940 und älter: Rentenalter 62
Jahrgänge 1941 bis 1945: Rentenalter 63
Jahrgänge 1946 und Jünger: Rentenalter 64

Ordentliches Rentenalter Männer
Jahrgänge 1935 und älter: Rentenalter 65
Jahrgänge 1936 und jünger: Rentenalter 64

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An-, Ab- und Ummeldung bei der Einwohnerkontrolle

Jede Person, ob Liechtensteiner oder Ausländer ist verpflichtet, einen Zu- oder Wegzug, aber auch einen Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde, vor der Ortsveränderung, spätestens aber 8 Tage danach, der Einwohnerkontrolle zu melden.

Ausländische Staatsangehörige haben für die erstmalige Anmeldung nach ihrer Einreise die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Formular oder Brief) oder die Ermächtigung zur Visumerteilung mitzubringen. Die Anmeldung muss binnen acht Tage nach der Einreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorgenommen werden.

Auch der Wegzug ins Ausland muss mindestens acht Tage vorher persönlich erfolgen. Zudem müssen mit der Gemeindesteuerkasse die Steuern abgerechnet werden.
Die Anmeldung kostet CHF 15.00. Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.

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Fahrradvignette

Fahrradvignette

Um in den Besitz der neuen Fahrradvignette zu kommen, muss ein spezielles Formular ausgefüllt werden. Erhältlich sind die Formulare in Eschen beim Empfangssekretariat und werden nur persönlich gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 abgegeben.

Auf diesem Antragsformular ist die Vignette aufgeklebt. Diese kann dort abgelöst und auf dem Fahrrad angebracht werden. Die Stelle ist frei wählbar, sollte aber zuvor von Schmutz gereinigt werden. Das Antragsformular ist auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zu retournieren. Das Formular beinhaltet die Daten zum Fahrradhalter und zum Fahrrad. Durch das zurücksenden des Formulars ist es möglich, bei aufgefundenen Fahrrädern den Halter zu
ermitteln oder bei gestohlenen Fahrrädern der Polizei die Fahrraddaten anzugeben.

Die altbekannten Fahrradkennzeichen, welches das Landeszeichen FL, die Postleitzahl der Gemeinde und eine Kontrollnummer enthält, bleiben auch weiterhin uneingeschränkt gültig.

Achtung: Für Kinder die noch nicht die Schule besuchen, kann kein Fahrradschild gelöst werden. Kindern im Vorschulalter ist die Benützung öffentlicher Strassen mit einem Fahrrad gesetzlich untersagt.

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Grundverkehr / Verträge

Grundverkehrsverträge (Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Dienstbarkeit- und Baurechtsverträge) müssen von der Gemeinde-Grundverkehrskommission behandelt werden. Die Unterschriften auf den Verträgen müssen vom Vermittler oder dem Landgericht beglaubigt sein (bitte mit dem Vermittler, Gerner Adolf, Rinkenwingert 16, Eschen, Telefon 373 20 38, einen Termin für die Unterschriftsbeglaubigung vereinbaren).

Nach der Genehmigung der Verträge werden diese der Regierung, Ressort Inneres, zugestellt. Erfolgt seitens der Regierung keine Einsprache, werden die Verträge an die Liechtensteinische Steuerverwaltung weitergeleitet und diese übergibt die Verträge dem FL-Grundbuchamt zur Eintragung bzw. zur Verbücherung.

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Hausnummern

Die Zuteilung einer amtlichen Hausnummer erfolgt durch die Bauadministration der Gemeinde. Die Hausnummer und die Strassenbezeichnung zusammen bilden die amtliche Postadresse. Die Hausnummer muss von der Strasse aus gesehen, an gut sichtbarer Stelle angebracht werden.
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Heimatschein

Der Heimatschein ist ein höchstpersönliches Dokument. Liechtensteinische Staatsangehörige können ihren Heimatschein telefonisch beim Zivilstandsamt in Vaduz bestellen. Das Zivilstandesamt stellt den Heimatschein aus und schickt diesen der Ge-meinde zur Unterzeichnung und Registrierung. Die Einwohnerkontrolle verständigt die betreffende Person, welche den Heimatschein persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Einwohnerkontrolle abholen kann. Der Heimatschein kostet CHF 40.00.
Telefon Zivilstandesamt 236 69 26
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Holzbezug

Wer bei der Gemeinde Brennholz beziehen will, kann dieses mit der alljährlich zugestellten Bestellkarte oder per Internet jeweils bis Mitte November bestellen. Im Zeitraum von Februar bis April wird das Holz bereit gestellt und auf Wunsch auch geliefert. Bestellungen während des Jahres sind direkt beim Forstrevier anzumelden.

Preise

  • Weichholz (Fichte/Tanne/Erle)
    • CHF 70.00 pro Ster
  • Hartholz (Buche/Esche usw.)
    • CHF 85.00 pro Ster

Zuschläge

  • Für trockenes und zum sofortigem Heizen geeignetes Holz
    • Hartholz
      CHF 25.00 pro Ster
    • Weichholz
      CHF 20.00 pro Ster
  • Für den Transport zum Domizil
    • CHF 25.00 pro Ster
  • Aufstapeln von Brennholz am Wohnort
    • nach Aufwand
  • Brennholz zersägt und als Scheiter geliefert
    • auf Anfrage

Fragen und Auskünfte
Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindeförster Adrian Gabathuler gerne zur Verfügung:
Telefon (Mobile) +423 788 50 23, E-Mail adrian.gabathuler@eschen.li

Flyer Brennholzbestellung als PDF-Datei herunterladen

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Hundehaltung

Gemäss Hundegesetz (LGBl 1992 Nr. 56) muss ist jeder Hund im Alter von mehr als drei Monaten vom Halter der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde zu melden. Zudem muss spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Halter, bei dem der Hund geboren wurde, auf Kosten des Halters durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Aus diesem Grund wird seit 2010 auch kein Kontrollzeichen mehr abgegeben.

Vom Hundehalter wird erwartet, dass er auch die weiteren gesetzlichen Bestimmungen beachtet und dafür Sorge trägt, dass der Hund sein «Geschäft» am richtigen Ort erledigt.

Missachtungen gegen das Hundegesetz können vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen mit einer Busse bis zu 5 000 Franken bestraft werden.

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Pass/Identitätskarte

Pass und Identitätskarten für liechtensteinische Staatsangehörige stellt das Ausländer- und Passamt in Vaduz aus.
Telefon Ausländer und Passamt 236 61 41
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Wohnsitzbestätigung

Von der Einwohnerkontrolle werden Wohnsitzbestätigungen für liechtensteinische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Gemeinde Eschen ausgestellt. Die Wohnsitzbestätigung kostet CHF 15.00.
Wohnsitzbestätigungen für ausländische Staatsangehörige werden vom Ausländer- und Passamt in Vaduz ausgestellt.

Telefon Ausländer und Passamt 236 61 41
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