Aufgaben & Zweck

Das Vermittleramt übt eine wichtige Funktion in unserer Dorfgemeinschaft aus. Die Aufgaben des Vermittlers sind in erster Linie, wie der Name schon sagt, zu vermitteln, zu schlichten und Vertrauen zu schaffen oder wieder herzustellen. Eine Vermittlungsverhandlung hat in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Klagen und Widerklagen) sowie als Sühneverhandlung in allen Ehrenbeleidigungssachen stattzufinden. Auch die Ausführung von notariellen Beglaubigungen (z.B. Kaufverträge, Vereinbarungen, Firmenzeichnungserklärungen, Unterschriften, Vollmachten, etc.) zählen zu seinem Aufgabenbereich.

Jede Gemeinde des Fürstentums bildet in der Regel einen Vermittlerkreis, mit dem Amtssitz des Vermittlers und seinem Stellvertreter. Der Vermittler und dessen Stellvertreter werden durch eine Gemeindewahl mit absoluter Stimmenmehrheit auf drei Jahre gewählt.

In Eschen gibt es keine fixen Amtsstunden. Das Vermittlerbüro befindet sich im Gemeindehaus. Termine werden telefonisch vereinbart, wobei bei Festsetzung der Amtsstunden auf Wünsche der Parteien oder ihrer Vertreter Rücksicht genommen wird.
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