Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemein
Die Gemeinde Eschen stellt zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vier Tageskarten der Schweizerischen Bundesbahnen SBB zur Verfügung. Diese Tageskarten berechtigen zur freien Fahrt auf dem ganzen Bahnnetz, mit den Postautos (Schweiz und Liechtenstein), den Schiffen und vielen Bergbahnen der Schweiz. Tageskarte Gemeinde ist vergleichbar mit der «normalen» Tageskarte, welche aber billiger und ohne Halbtaxabonnement bezogen werden kann.

2. Bezugsberechtigt
Bezugsberechtigt sind in erster Linie Personen mit Wohnsitz in Eschen und Nendeln sowie Auswärtige, wenn sieben Tage vor dem Reisedatum noch Karten zur Verfügung stehen.

3. Reservation
Reservationen werden frühestens 90 bzw. 7 Tage vor dem Reisedatum entgegengenommen. Folgende Reservierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • online unter www.eschen.li
  • persönlich beim Empfangssekretariat
  • telefonisch unter der Nummer 377 50 10
  • schriftlich an die Adresse der Gemeindeverwaltung Eschen.

Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Der Zuteilungsentscheid ist endgültig. Ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen.

4. Bezug
Die Tageskarten können ab dem Tag der Zusage durch die Gemeindeverwaltung beim Empfangssekretariat gegen Barzahlung bezogen werden. Es erfolgt kein Postversand und keine Abgabe gegen Rechnung. Der Preis pro Karte beträgt zur Zeit CHF 35.00. Der Bezug der Karten hat spätestens am letzten Arbeitstag (während den Schalterstunden) vor Antritt der Reise zu erfolgen. Bitte beachten Sie die Feiertage sowie die dienstfreien Tage der Gemeindeverwaltung Eschen (Seite Feiertage und dienstfreie Tage öffnen).

5. Umtausch - Rückerstattung - Annullierung - Verlust
Ein Umtausch der bereits bezahlten Tageskarten oder eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Annullierungen von bestellten, jedoch noch nicht bezahlten und abgeholten Tageskarten sind telefonisch bis 7 Tage vor dem Reisetermin kostenlos möglich. Für reservierte, jedoch nicht abgeholte Tageskarten wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Bei Verlust übernimmt die Gemeinde keine Haftung und keinen Ersatz.

6. Ablehnung von Reservationen
Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, bei Personen die:

  • mehrmals reservierte Karten nicht abholen
  • mehrmals reservierte Karten annullieren lassen

Reservationen abzulehnen.

7. Zustimmung
Mit dem Absenden der Reservation erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen einverstanden.

Eschen, im Januar 2006

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