Amtliche Kundmachung: Entwässerungsprojekt im Zusammenhang mit dem Einlenker Wirtschaftspark Eschen
Veröffentlicht am 30. August 2019
Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 14/19, Traktandum Nr. 78, vom 28. August 2019 in Sachen Entwässerungsprojekt im Zusammenhang mit dem Einlenker Wirtschaftspark Eschen (Kreditfreigabe 600'000.00 Franken).
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996 / Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 14/19, Traktandum Nr. 78, vom 28. August 2019
Betrifft
Entwässerungsprojekt im Zusammenhang mit dem Einlenker Wirtschaftspark Eschen (Kreditfreigabe 600'000.00 Franken)
Referendumsfrist
1 Monat / vom 30. August 2019 bis 30. September 2019
Öffentliche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mittwoch 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumgsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumgsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung
30. August 2019
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher
Amtliche Kundmachung Wirtschaftspark Eschen ansehen (PDF)