Amtliche Kundmachung: Kaufvertrag samt Anmeldung zur Durchführung der Mutation Nr. 1347
Veröffentlicht am 21. Dezember 2020
Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 18/20, Traktandum Nr. 132, vom 16. Dezember 2020 in Sachen Kaufvertrag samt Anmeldung zur Durchführung der Mutation Nr. 1347.
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 18/20, Traktandum Nr. 132, vom 16. Dezember 2020
Betrifft
Kaufvertrag samt Anmeldung zur Durchführung der Mutation Nr. 1347
Referendumsfrist
1 Monat / vom 21. Dezember 2020 bis 20. Januar 2021
Öffentliche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mi. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung
21. Dezember 2020
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher
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