Amtliche Kundmachung: Mutation Nr. 1099 – Tauschvertrag
Veröffentlicht am 15. Februar 2017
Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 19/16, Traktandum Nr. 170, vom 14. Dezember 2016 in Sachen Mutation Nr. 1099 – Tauschvertrag.
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 19/16, Traktandum Nr. 170, vom 14. Dezember 2016
Betrifft
Mutation Nr. 1099: Tauschvertrag
Referendumsfrist
1 Monat / vom 15. Februar 2017 bis 16. März 2017
Öffentliche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Amtsstunden, von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung
15. Februar 2017
Gemeindeverwaltung Eschen
Günther Kranz, Gemeindevorsteher
Amtliche Kundmachung Mutation Nr. 1099 – Tauschvertrag (PDF)