Amtliche Kundmachung: Nachtragskredit Sanierung Busspur auf dem Dorfplatz
Veröffentlicht am 07. Juni 2017
Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 09/17, Traktandum Nr. 85, vom 31. Mai 2017 in Sachen Nachtragskredit Sanierung Busspur auf dem Dorfplatz Eschen im Umfang von CHF 488‘000.00.
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 09/17, Traktandum Nr. 85, vom 31. Mai 2017
Betrifft
Nachtragskredit Sanierung Busspur auf dem Dorfplatz Eschen im Umfang von CHF 488‘000.00
Referendumsfrist
1 Monat / vom 7. Juni 2017 bis 7. Juli 2017
Öffentliche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Amtsstunden, von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung
7. Juni 2017
Gemeindeverwaltung Eschen
Günther Kranz, Gemeindevorsteher
Amtliche Kundmachung Nachtragskredit Sanierung Busspur Dorfplatz (PDF)