Amtliche Kundmachung: Umsetzung Betriebs- und Gestaltungskonzept Dorfkern Eschen
Veröffentlicht am 05. Juni 2019
Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 09/19, Traktandum Nr. 55, vom 29. Mai 2019 in Sachen Betriebs- und Gestaltungskonzept Dorfkern Eschen / Bauetappe St. Martins-Ring (Kreditfreigabe 502'000.00 Franken).
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996 / Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 09/19, Traktandum Nr. 55, vom 29. Mai 2019
Betrifft
Betriebs- und Gestaltungskonzept Dorfkern Eschen / Bauetappe St. Martins-Ring (Kreditfreigabe 502'000.00 Franken)
Referendumsfrist
1 Monat / vom 5. Juni 2019 bis 5. Juli 2019
Öffentliche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mittwoch 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung
5. Juni 2019
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher
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