Amtliche Kundmachung: Verlegung Hauptsammelkanal Ruggell-Bendern
Veröffentlicht am 26. Oktober 2020
Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 15/20, Traktandum Nr. 197, vom 21. Oktober 2020 in Sachen Verlegung Hauptsammelkanal Ruggell-Bendern, Verpflichtungskredit 6'675'000.00 Franken (Anteil Gemeinde Eschen-Nendeln 896'452.50 Franken)
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 15/20, Traktandum Nr. 197, vom 21. Oktober 2020
Betrifft
Verlegung Hauptsammelkanal Ruggell-Bendern, Verpflichtungskredit 6'675'000.00 Franken (Anteil Gemeinde Eschen-Nendeln 896'452.50 Franken)
Referendumsfrist
1 Monat / vom 26. Oktober 2020 bis 25. November 2020
Öffentliche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mi. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung
26. Oktober 2020
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher
Amtliche Kundmachung Verlegung Hauptsammelkanal Ruggell-Bendern ansehen (PDF)