Amtliche Kundmachung: Voranschlag 2022 und Gemeindesteuerzuschlag 2022
Veröffentlicht am 16. November 2021
Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 15/21, Traktandum Nr. 131, vom 10. November 2021 in Sachen Voranschlag 2022 und Gemeindesteuerzuschlag 2022.
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 15/21, Traktandum Nr. 131, vom 10. November 2021
Betrifft
Voranschlag 2022 und Gemeindesteuerzuschlag 2022
Referendumsfrist
1 Monat / vom 16. November 2021 bis 16. Dezember 2021
Öffentliche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mi. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung
16. November 2021
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher
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