Anpassung Überbauungsplan St. Martins-Ring, Parzelle Nr. 155
Veröffentlicht am 15. Mai 2020
Mit der hier erfolgten amtlichen Kundmachung tritt der Überbauungsplan in Kraft.
Das Amt für Bau und Infrastruktur hat am 2. Mai 2020 der vom Gemeinderat am 29. April 2020 genehmigten Anpassung Überbauungsplan St. Martins-Ring, Parzelle Nr. 155 mit den dazugehörigen Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht auf der Grundlage von Art. 28 Abs. 1 und 3 Baugesetz in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 BauV die Genehmigung erteilt.
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher
Kundmachung Anpassung Überbauungsplan St. Martins-Ring, Parzelle Nr. 155 ansehen (PDF)