Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Veröffentlicht am 14. April 2020
Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten.
Anträge auf Prämienverbilligung sind jeweils bis 31. Oktober an das Amt für Soziale Dienste zu richten. Das Antragsformular 2020 sowie das Merkblatt stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Das neue Antragsformular ist dem Amt für Soziale Dienste nach Möglichkeit online zuzustellen.
Das Formular finden Sie unter folgendem Link:
Antragsformular Prämienverbilligung öffnen
Gerne können Sie das Formular auch telefonisch unter +423 377 50 10 oder E-Mail verwaltung@eschen.li bestellen.