Veröffentlicht am 18. April 2017
Das Amt für Umwelt einerseits und die Gemeinden andererseits sind gemäss Landwirtschaftsgesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet. Im Auftrag ihrer Gemeinden nehmen die Gemeindekontrolleure auf dem jeweiligen Gemeindegebiet Kontrollaufgaben im Bereich der Landwirtschaft wahr, wodurch sie zur Transparenz sowie zur Glaubwürdigkeit der hohen Qualität der landwirtschaftlichen Produktion in Liechtenstein beitragen.
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