Volksabstimmung vom 22. September 2024: Wichtige Hinweise
Am Sonntag, 22. September 2024, findet die Volksabstimmung über das Referendum zum Landtagsbeschluss vom 16. Mai 2024 über die Zustimmung zum Übereinkommen vom 22. Juli 1944 über den Internationalen Währungsfonds (IWF) und zum Beschluss Nr. 79-2 zur Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein (IWF-Beitritt) statt.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise für diese Abstimmung.
Die Stimmberechtigten erhalten zusätzlich zu diesem Schreiben 1 Stimmkarte, 1 Stimmzettel, 1 Stimmkuvert, 1 Zustellkuvert, 1 Abstimmungsvorlage und 1 Informationsbroschüre. Sollte etwas fehlen, kann dies beim Empfangsschalter abgeholt oder unter Festnetz +423 377 50 10 angefordert werden.
Es dürfen nur der beiliegende Stimmzettel und das beiliegende Stimmkuvert verwendet werden. Nicht amtlich vorgedruckte Stimmzettel und Stimmkuverts sind ungültig.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials zulässig. Sie muss bis am Freitag, 20. September 2024, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Eschen eintreffen bzw. abgegeben werden. Das Stimmkuvert und die unterschriebene Stimmkarte sind im amtlich vorgedruckten Zustellkuvert zu verschliessen.
Das Abstimmungslokal befindet sich im Haupteingang der Gemeindeverwaltung Eschen und ist für die persönliche Stimmabgabe am Sonntag, 22. September 2024, von 10.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Abstimmungsvorgang steht Ihnen der Leiter der Gemeindekanzlei Philipp Suhner, Festnetz +423 377 50 12, gerne zur Verfügung.