Online Antrag zum Förderprogramm «Aktive Jugend»

Richtlinien zum Förderprogramm «Aktive Jugend»

Zur Unterstützung von Familien und zugleich zur Förderung einer aktiven Jugend unterstützt die Gemeinde sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen auf Antrag jährlich mit maximal CHF 100.oo pro Person.

Auf was ist zu achten

  • Das Förderprogramm läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028.
  • Antragsberechtigt sind in Eschen-Nendeln wohnhafte Personen bis 18 Jahre sowie Lehrlinge und Studenten bis zum Abschluss des 25. Altersjahres (Nachweis der Ausbildung erforderlich).
  • Pro Person ist nur eine Auszahlung/Vergütung pro Jahr im Höchstbetrag von CHF 100.00 möglich. Es besteht die Möglichkeit, bis zu dieser Summe mehrere Belege gesammelt einzureichen.
  • Es werden ausschliesslich sportliche und kulturelle Aktivitäten gefördert, die von den förderberechtigten Personen selbst ausgeübt werden.
  • Gefördert werden Saisonkarten von sportlichen sowie kulturellen Einrichtungen in Liechtenstein; Mitgliederbeiträge für Vereine oder Institutionen aus Liechtenstein; sportliche oder kulturelle Kurse von liechtensteinischen Anbietern; Einzelbelege für sportliche oder kulturelle Aktivitäten in Liechtenstein; Besuche von Spielgruppen.
  • Nicht gefördert werden Gegenstände, die für die Ausübung der sportlichen oder kulturellen Aktivität notwendig sind.
  • Belege, Abonnemente oder Rechnungen müssen den Namen der bezugsberechtigten Person enthalten oder dieser zweifelsfrei zugeordnet werden können.
  • Rückerstattet werden Kosten aus dem laufenden Jahr, wobei das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist. Kosten aus dem Vorjahr müssen bis spätestens 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.

Empfänger und Kontaktpersonen

Gemeindeverwaltung Eschen-Nendeln, Abteilung Finanzwesen, St. Martins-Ring 2, 9492 Eschen, E-Mail finanzen@eschen.li

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