Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Bürgergenossenschaft am 13. Juni 1996 wurde den Gemeinden eine Frist von fünf Jahren eingeräumt, um die zukünftige Ausgestaltung des Bürgernutzens in Form einer Bürgergenossenschaft zu regeln.
Um die Bevölkerung über die zu treffenden Entscheidungen zu informieren, führte der Eschner Gemeinderat am 22. Juni 1998 im Gemeindesaal eine Informationsveranstaltung durch.
Am Wochenende des 11. und 13. September 1998 stimmte die Eschner Bürgerversammlung mit einer Mehrheit von 182 Ja-Stimmen gegenüber 65 Nein-Stimmen der Einleitung des Regelungsverfahrens und der Bestellung des Ausschusses zu. In den Ausschuss der Bürgerversammlung der Bürgergenossenschaft wurden gewählt: Allgäuer Hugo, Eschen; Batliner Anton, Eschen; Batliner Edwin, Eschen; Hoop Raimund, Eschen; Kranz Ludwig, Nendeln; Marxer Roland, Nendeln.
Der Ausschuss der Bürgergenossenschaft traf sich erstmals am 8. Oktober 1998 um das weitere Vorgehen zu besprechen. An acht weiteren Sitzungen des Ausschusses wurde ein Diskussionsvorschlag für die Bildung der Eschner Bürgergenossenschaft zu Handen des Gemeinderates am 10. Mai 1999 erstellt und dem Gemeinderat überreicht. Gleichzeitig wurde dem Gemeinderat der Vorschlag unterbreitet, eine Kommission Bürgergenossenschaft als Vertretung des Gemeinderates zu bestellen. Aufgabe dieser Kommission wäre es, mit dem Ausschuss die im Vorschlag angesprochenen Genossenschaftsaufgaben, Zuteilungskriterien, Verwaltungs-Finanzierungsregelung zu diskutieren und anschliessend über die konkrete Zuteilung der Liegenschaften zu verhandeln. Als Mitglieder der Gemeinderatkommission wurden bestellt: Vorsteher Gregor Ott, Vizevorsteher Roland Risch und die Gemeinderäte Benno Gerner und Guido Kranz.
Von Mai 1999 bis Mai 2000 wurde in 18 Sitzungen die Zuteilung und Wertung des Vermögens der Gemeinde erarbeitet. Das Resultat war eine 22 Seiten umfassende Inventarliste des Gemeindeeigentums.
Am 16. bzw. 18. Juni 2000 stimmten die Mitglieder der Gemeindeversammlung und der Bürgerversammlung mit grosser Mehrheit der Regelung betreffend die Bürgergenossenschaft Eschen zu. Mit der Regelung wurden die Eigentumsverhältnisse geklärt und die Grundsätze der Verwaltung gemeinsam mit der Gemeinde festgelegt.
In den Jahren 2000 und 2001 wurde die Regelung der Besitzverhältnisse zwischen der Eschner Gemeindeversammlung und Bürgerversammlung ausgearbeitet.
Als erste Gemeinde des Landes gründeten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eschen am 15. Januar 2002 die Bürgergenossenschaft Eschen.