Amtliche Kundmachung: Bürgerabstimmung
In Anwendung von Art. 25 Abs. 2 Volksrechtegesetz wird kundgemacht, dass die Bürgerabstimmung über das Einbürgerungsgesuch von Herrn Zaimi Faris am folgenden Tag stattfindet:
Sonntag, 1. Dezember 2024
Die Auflage des Stimmregisters für die bevorstehende Bürgerabstimmung erfolgt vom Dienstag, den 29. Oktober bis Donnerstag, den 31. Oktober 2024. Das Stimmregister liegt auf der Gemeindekanzlei sowie am Empfangsschalter zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann wegen Nichtaufnahme vermeintlich Stimmberechtigter oder wegen Aufnahme von vermeintlich Nicht-Stimmberechtigter bei der Gemeindevorstehung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden. Die Gemeindevorstehung entscheidet unverzüglich.
Entscheidungen der Gemeindevorstehung, die auf Streichung eines im Stimmregister Eingetragenen lauten oder ein Begehren um Aufnahme in das Stimmregister abweisen, können von den Betroffenen binnen drei Tagen ab Zustellung bei der Regierung angefochten werden. Die Regierung entscheidet unverzüglich.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des amtlichen Abstimmungsmaterials von jedem Ort im In- und Ausland zulässig.
Für die briefliche Stimmabgabe ist das Stimmkuvert und die Stimmkarte im amtlich vorgedruckten und eigens für die Bürgerabstimmung vom 1. Dezember 2024 gekennzeichneten Zustellkuvert zu verschliessen. Die Stimmberechtigte bzw. der Stimmberechtigte bestätigt mit der Unterschrift unter die auf der Stimmkarte vorgedruckte Erklärung, dass die Stimmabgabe ihrem bzw. seinem Willen entspricht.
Das Zustellkuvert kann der Post übergeben oder bei der Gemeinde persönlich oder durch einen Stellvertreter abgegeben werden. Das Zustellkuvert muss spätestens bis Freitag, 29. November 2024, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Eschen eintreffen bzw. abgegeben werden.
Das Abstimmungslokal ist am Sonntag, 1. Dezember 2024, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Urne für die Abgabe des Abstimmungszettels steht im Foyer des Gemeindesaales. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Stimmabgabe.
Datum der Kundmachung
28. Oktober 2024
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher