Amtliche Kundmachung: Bürgerabstimmung über die Einbürgerungsgesuche
Gegenstand: Bürgerabstimmung über die Einbürgerungsgesuche von:
- Kemal Colakovic
- Johannes Viehbacher
In Anwendung von Art. 25 Abs. 2 Volksrechtegesetz wird kundgemacht, dass die Bürgerabstimmung über die Einbürgerungsgesuche von Herrn Kemal Colakovic und Johannes Viehbacher am folgenden Tag stattfindet: Sonntag, 2. Juli 2023
Die Auflage des Stimmregisters für die bevorstehende Bürgerabstimmung erfolgt vom Mittwoch, den 31. Mai bis Freitag, den 2. Juni 2023. Das Stimmregister liegt auf der Gemeindekanzlei sowie am Empfangsschalter zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann wegen Nichtaufnahme vermeintlich Stimmberechtigter oder wegen Aufnahme von vermeintlich Nicht-Stimmberechtigter bei der Gemeindevorstehung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden. Die Gemeindevorstehung entscheidet unverzüglich.
Entscheidungen der Gemeindevorstehung, die auf Streichung eines im Stimmregister Eingetragenen lauten oder ein Begehren um Aufnahme in das Stimmregister abweisen, können von den Betroffenen binnen drei Tagen ab Zustellung bei der Regierung angefochten werden. Die Regierung entscheidet unverzüglich.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des amtlichen Abstimmungsmaterials von jedem Ort im In- und Ausland zulässig.
Für die briefliche Stimmabgabe sind die Stimmkuverts und die Stimmkarte im amtlich vorgedruckten und eigens für die Bürgerabstimmung vom 2. Juli 2023 gekennzeichneten Zustellkuvert zu verschliessen. die Stimmberechtigte bzw. der Stimmberechtigte bestätigt mit der Unterschrift unter die auf der Stimmkarte vorgedruckte Erklärung, dass die Stimmabgabe ihrem bzw. seinem Willen entspricht.
Das Zustellkuvert kann der Post übergeben oder bei der Gemeinde persönlich oder durch einen Stellvertreter abgegeben werden. Das Zustellkuvert muss spätestens bis Freitag, 30. Juni 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Eschen eintreffen bzw. abgegeben werden.
Das Abstimmungslokal ist am Sonntag, 2. Juli 2023, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Urne für die Abgabe des Abstimmungszettels steht im Foyer des Gemeindesaales. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Stimmabgabe.
Datum der Kundmachung
1. Juni 2023
Gemeindevorstehung
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher