Amtliche Kundmachung: Genehmigung der Gemeinderechnung 2022 und Entlastung der Organe

03. Mai 2023

Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 05/23, Traktandum Nr. 52, vom 26. April 2023 in Sachen Genehmigung der Gemeinderechnung 2022 und Entlastung der Organe.

Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76

Gegenstand

Gemeinderatsbeschluss 05/23, Traktandum Nr. 52, vom 26. April 2023

Betrifft

Genehmigung der Gemeinderechnung 2022 und Entlastung der Organe

Referendumsfrist

1 Monat / vom 3. Mai 2023 bis 2. Juni 2023

Öffentliche Auflage

Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mi. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.

Referendum

Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).

Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.

Datum der Kundmachung
3. Mai 2023

Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher

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