Amtliche Kundmachung: Gestaltungsplan Essanestrasse
06. Juni 2023
Das Amt für Hochbau und Raumplanung hat am 26. April 2023 den vom Gemeinderat am 31. Mai 2017 genehmigten Gestaltungsplan Essanestrasse Grundstück Nr. 1233 / 1234 mit den dazugehörigen Sonderbauvorschriften, Beilageplänen und dem Planungsbericht auf der Grundlage von Art. 28 Abs. 1 und 3 BauG in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 BauV aufgehoben.
Mit der hier erfolgten amtlichen Kundmachung wird der Gestaltungsplan aufgehoben.
Datum der Kundmachung
6. Juni 2023
Gemeindevorstehung
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher