Amtliche Kundmachung: Voranschlag 2024 und Gemeindesteuerzuschlag 2024

20. November 2023

Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 19/23, Traktandum Nr. 132, vom 15. November 2023 in Sachen Voranschlag 2024 und Gemeindesteuerzuschlag 2024.

Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76

Gegenstand

Gemeinderatsbeschluss 19/23, Traktandum Nr. 132, vom 15. November 2023

Betrifft

Voranschlag 2024 und Gemeindesteuerzuschlag 2024

Referendumsfrist

1 Monat / vom 20. November 2023 bis 20. Dezember 2023

Öffentliche Auflage

Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo., Di., Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Mi. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.

Referendum

Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).

Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.

Datum der Kundmachung
20. November 2023

Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher

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