Amtliche Kundmachung: Wahl der Geschäftsprüfungskommission (2023-2027)

03. Mai 2023

In Anwendung von Art. 25 Abs. 2 Volksrechtegesetz wird kundgemacht, dass die Wahl der Geschäftsprüfungskommission am folgenden Tag stattfindet:

Sonntag, 2. Juli 2023

Stimmregister

Die Auflage des Stimmregisters für die bevorstehende Wahl erfolgt vom Mittwoch, den 31. Mai 2023 bis Freitag, den 2. Juni 2023. Das Stimmregister liegt auf der Gemeindekanzlei sowie am Empfangsschalter zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann wegen Nichtaufnahme vermeintlich Stimmberechtigter oder wegen Aufnahme von vermeintlich Nicht-Stimmberechtigter bei der Gemeindevorstehung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden. Die Gemeindevorstehung entscheidet unverzüglich.

Entscheidungen der Gemeindevorstehung, die auf Streichung eines im Stimmregister Eingetragenen lauten oder ein Begehren um Aufnahme in das Stimmregister abweisen, können von den Betroffenen binnen drei Tagen ab Zustellung bei der Regierung angefochten werden. Die Regierung entscheidet unverzüglich.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des amtlichen Wahlmaterials von jedem Ort im In- und Ausland zulässig. Für die briefliche Stimmabgabe ist das Stimmkuvert und die Stimmkarte in das amtlich vorgedruckte und eigens für die Wahl vom 2. Juli 2023 gekennzeichnete Zustellkuvert zu verschliessen. Die Stimmberechtigte bzw. der Stimmberechtigte bestätigt mit der Unterschrift auf der Stimmkarte, dass die Stimmabgabe ihrem bzw. seinem Willen entspricht. Die Zustellkuverts können der Post übergeben oder bei der Gemeinde persönlich oder durch einen Stellvertreter abgegeben werden. Die Zustellkuverts müssen spätestens bis Freitag, 30. Juni 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Eschen eintreffen bzw. abgegeben werden.

Wahllokal

Das Wahllokal ist am Sonntag, 2. Juli 2023 von 10.30 bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Urne für die Abgabe der Wahlzettel steht im Foyer des Gemeindesaals. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Stimmabgabe.

Wahlvorschläge

Die Frist zur Einreichung von schriftlichen Wahlvorschlägen läuft bis am Freitag, 19. Mai 2023, 17.00 Uhr. Ein Wahlvorschlag muss zu seiner Gültigkeit die Bezeichnung der Wählergruppe tragen und von wenigstens doppelt so vielen, in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterschrieben sein, wie in der betreffenden Gemeinde Gemeinderäte zu wählen sind, also 20 Personen. Die Annahmeerklärung der Kandidaten muss dem Wahlvorschlag beiliegen, in dem sie namhaft gemacht worden sind.

Es wird auf weitere gesetzliche Bestimmungen des Gemeindegesetzes im Zusammenhang mit Wahlvorschlägen verwiesen.

Datum der Kundmachung
3. Mai 2023

Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher

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