Amtliche Kundmachung: Wahltermin und Termin Einreichung Wahlvorschläge
Gegenstand
In Anwendung von Art. 25 Abs. 2 Volksrechtegesetz wird kundgemacht, dass die Ersatzwahl der Geschäftsprüfungskommission am folgenden Tag stattfindet:
Sonntag, 28. Juni 2026
Stimmregister
Die Auflage des Stimmregisters für die bevorstehende Ersatzwahl erfolgt vom Mittwoch, den 27. Mai 2026, bis Freitag, den 29. Mai 2026. Das Stimmregister liegt auf der Gemeindekanzlei sowie am Empfangsschalter zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann wegen Nichtaufnahme vermeintlich Stimmberechtigter oder wegen Aufnahme von vermeintlich Nicht-Stimmberechtigter bei der Gemeindevorstehung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden. Die Gemeindevorstehung entscheidet unverzüglich.
Entscheidungen der Gemeindevorstehung, die auf Streichung eines im Stimmregister Eingetragenen
lauten oder ein Begehren um Aufnahme in das Stimmregister abweisen, können von den Betroffenen
binnen drei Tagen ab Zustellung bei der Regierung angefochten werden. Die Regierung entscheidet
unverzüglich.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des amtlichen Wahlmaterials von jedem Ort im In- und
Ausland zulässig. Für die briefliche Stimmabgabe ist das Stimmkuvert und die Stimmkarte in das amtlich
vorgedruckte und eigens für die Wahl vom 28. Juni 2026 gekennzeichnete Zustellkuvert zu verschliessen.
Die Stimmberechtigte bzw. der Stimmberechtigte bestätigt mit der Unterschrift auf der Stimmkarte, dass
die Stimmabgabe ihrem bzw. seinem Willen entspricht. Die Zustellkuverts können der Post übergeben
oder bei der Gemeinde persönlich oder durch einen Stellvertreter abgegeben werden. Die Zustellkuverts
müssen spätestens bis Freitag, 26. Juni 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Eschen eintreffen
bzw. abgegeben werden.
Wahllokal
Das Wahllokal ist am Sonntag, 28. Juni 2026, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Urne für die Abgabe des Wahlzettels steht im Foyer des Gemeindesaales. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Stimmabgabe.
Wahlvorschlag
Die Frist zur Einreichung des schriftlichen Wahlvorschlags der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) läuft bis am Freitag, 15. Mai 2026, 17.00 Uhr. Der Wahlvorschlag muss zu seiner Gültigkeit die Bezeichnung der
Datum der Kundmachung:
4. Mai 2026
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher