Der Landtag hat das Gesetz über die Vermittlerämter per 1. Juli 2015 aufgehoben und das Gemeindegesetz abgeändert. Neu können in jeder Gemeinde des Landes zwei Gemeindeangestellte Unterschriften beglaubigen, da die Vermittler ab 1. Juli 2015 nicht mehr im Amt sind. Die anderen Aufgaben der Vermittlerämter liegen neu in der Zuständigkeit des Landgerichts.
Ab dem 1. Juli 2015 können somit amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Buchauszügen, Abschriften und dergleichen bei der Gemeindekanzlei vorgenommen werden. Bürger können so bequem vor Ort in der Gemeinde ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Zusätzlich bieten wir Hausbesuche an - wie es auch die Vermittler in der Vergangenheit taten.
Das Unterschreiben eines entsprechenden Schriftstücks erfolgt in Gegenwart der bevollmächtigen Gemeindemitarbeitenden. Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, wird durch die Vorlage des Reisepasses oder der Identitätskarte geprüft. Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Urkundeninhalt, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Die bevollmächtigten Gemeindemitarbeitenden haben hinsichtlich des Inhalts des vorgelegten Dokuments keine Prüfungspflicht. Unterschriften können bei den Gemeinden nicht hinterlegt werden.
In der Gemeinde Eschen-Nendeln hat der Gemeinderat Philipp Suhner-Kranz und Jacqueline Schättin ermächtigt, Unterschriften beglaubigen zur dürfen:
Verantwortung
Philipp Suhner-Kranz, Abteilungsleiter Kanzlei
Telefon direkt +423 377 50 12
E-Mail philipp.suhner@eschen.li
Stellvertretung
Jacqueline Schättin, Sachbearbeiterin Empfangssekretariat
Telefon direkt +423 377 50 26
E-Mail jacqueline.schaettin@eschen.li
Beglaubigungen sind während den regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir jedoch, einen Termin zu vereinbaren.
In allen Gemeinden gelten folgende Gebühren
- Beglaubigung pro Unterschrift, 10.00 Franken
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie), pro Seite, 4.00 Franken
- Zusatzgebühr für Hausbesuche, 100.00 Franken
Amtliche Beglaubigungen können alternativ auch weiterhin beim Fürstlichen Landgericht sowie beim Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch, angefragt werden.