
Eine Person ist zu Hause verstorben
- Zuerst ist durch die Angehörigen der Arzt zu verständigen. Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
- Einen geistlichen Beistand, Pfarrer Seelsorger – je nach Glaubensrichtung – anrufen.
- Die Gemeinde ist über den Todesfall in Kenntnis zu setzen.
- Das Bestattungsinstitut ist aufzubieten; dieses besorgt die Einsargung und Überführung in die Friedhofkapelle, ebenso das Kreuz mit Schrift.
Die detaillierten bzw. weiteren Schritte finden Sie in den nachfolgenden Ausführungen.
Absprache mit röm. kath. Pfarramt
Die Termine von Seelenrosenkranz/Totengedenken und den Termin der Bestattung ist mit dem Ortspfarrer abzusprechen. Die beiden Seelsorger von Eschen und Nendeln vertreten sich gegenseitig.
Todesfallmeldung an die Gemeinde
Der Mesmer von Eschen nimmt die Todesmeldung entgegen. Diese beinhaltet die persönlichen Daten des Verstorbenen, die zeitliche Festlegung von Überführung, Seelenrosenkranz/Totengedenken und Bestattung sowie die Art der Bestattung.
Wird der/die Verstorbene nicht in Eschen beerdigt ist die Todesfallmeldung in der entsprechenden Gemeinde zu machen.
Veröffentlichung im Gemeindekanal
Die Veröffentlichung im Gemeindekanal erfolgt auf Wunsch der Angehörigen, wenn der/die Verstorbene in Eschen oder Nendeln wohnhaft war und/oder auf dem Eschner Friedhof bestattet wird.
Läuten der Totenglocke
Die Totenglocke wird geläutet wenn der/die Verstorbene in Eschen-Nendeln wohnhaft war und/oder auf dem Eschner Friedhof bestattet wird.
Wenn der/die Verstorbene in Nendeln wohnhaft war und auf dem Eschner Friedhof bestattet wird, wird die Totenglocke in Nendeln und in Eschen geläutet.
Überführung in Friedhofkapelle
Für die Überführung des Leichnams ist ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Die Überführung erfolgt jeweils um 17.00 Uhr. Die Kosten für die Überführung haben die Angehörigen zu tragen.
Die Friedhofkapelle dient als Aufbewahrungsort. Der Verstorbene verbleibt da bis zur Beerdigung bzw. Überführung zur Kremation. Eine Aufbahrung in der Kirche ist nicht möglich.
Bestattungsmöglichkeiten
Auf dem Eschner Friedhof gibt es Bestattungsmöglichkeiten für
- Leichnam – in Einer-, Zweier-, Kinder- und Priestergräber
- Urnen – in Urnengräber, Urnennischen und Leichengräber
- Asche – im Gemeinschaftsgrab
Das Öffnen und Schliessen des Grabes wird durch die Gemeinde besorgt.
Zu beachten
Die Bestattung in einem Grab ermöglicht eine individuelle Gestaltung mit Blumen und Pflanzen, anderseits erfordert jedes Grab auch die entsprechende Pflege.
Demgegenüber sind Urnennische oder Gemeinschaftsgrab als sehr schlichte Ruhestätten errichtet und geben keinen Gestaltungsspielraum bedürfen aber auch keiner Pflege.
Seelenrosenkränze
Seelenrosenkränze werden jeweils um 19.00 Uhr gebetet. Am Samstag wird in der Vorabendmesse um 18.00 Uhr an die/den Verstorbene(n) gedacht.
Beerdigung
Die Beerdigung findet generell um 9.30 Uhr, meistens am dritten Tag nach dem Tode, statt.
Verabschiedungsgottesdienst (spätere Beisetzung)
Der Verabschiedungsgottesdienst findet um 9.30 Uhr statt. Wenn die Beisetzung erst später im kleineren Kreis erfolgen soll, ist dies mit dem Pfarrer zu vereinbaren.
Beisetzung ohne Gottesdienst
Wenn eine Beisetzung ohne Gottesdienst erwünscht wird, ist dies mit dem Mesmer zu vereinbaren.
Totengedenken
Für die Verstorbenen des röm. kath. Glaubens ist das erste Gedächtnis in der Regel am ersten Sonntag nach der Beerdigung um 9.30 Uhr.
Das zweite Gedächtnis ist in der Regel am Sonntag, 30 Tage nach der Beerdigung um 9.30 Uhr.
Friedhof- und Gebührenordnung
Friedhof- und Gebührenordnung (PDF)
Bestattungswunsch
Wenn der Wunsch besteht, nach dem Ableben eingeäschert zu werden, kann ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde hinterlegt werden. Ein entsprechendes Formular kann nachfolgende heruntergeladen oder beim Empfangssekretariat bezogen werden. Die Hinterlegung des Formulars ist allerdings nicht zwingend.
Bestattungswunsch ansehen (PDF)
Kosten/Gebühren
Die Gebühren für Bestattung und Grabmiete sind in der Gebührenordnung der Gemeinde Eschen enthalten.
Kremation
Die Kosten für die Kremation trägt die Gemeinde.
Inventarisation
Die Gemeinde- und Steuerkasse führt im Auftrag des Landgerichts die Vermögens- und Schuldenaufnahme der Verstorbenen durch. Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeinde- und Steuerkasse (Telefon +423 377 50 06).
Wichtige Telefonnummern
- Pfarrer Eschen, Vosshenrich Christian, Telefon +423 373 13 20 oder Mobile +423 794 90 44
- Kaplan Nendeln, Rüegg Pius, Mobile +423 794 90 41
- Mesmer Eschen, Schächle Markus, Mobile +423 794 90 40
- Mesmer Nendeln, Beck Walter, Mobile +423 794 90 43
- Mesmer-Stellvertretung Eschen, Beck Cornelia, Mobile +423 794 90 30

Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof St. Martin in Eschen