Online Anmeldung eines Hundes

Jeder Hund und im Alter von mehr als drei Monaten ist vom Halter bei der Gemeindekasse der Wohnsitzgemeinde zu melden. (Art. 9 Hundegesetz)

Erforderliche Dokumente:

  • Heimtierausweis (Hundeausweis)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio CHF
  • Sachkundenachweis für Ersthundehalter (Theorie Nationales Hundehalter-Brevet)
    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, vordem Erwerb eines Hundes einen Ausbildungsnachweis zu bringen. Dieser Nachweis wird durch den Besuch eines Kurses mit einer Dauer von mindestens vier Stunden erlangt. Onlinekurse sind nicht anerkannt.

Weitere Informationen:

  • Die Hundesteuerrechnung wird jeweils anfangs Jahr durch die Gemeindekasse erstellt.
  • Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund CHF 1oo.oo und für jeden weiteren CHF 200.00.
  • GemässArt. 10 Abs. 1 HG müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
  • Die Mikrochipnummer muss im Heimtierausweis (Hundeausweis) eingetragen werden.
  • Der Halter ist verpflichtet, der Gemeindeverwaltung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde innerhalb von 10 Tagen zu melden:
    • Änderungen seines Namens oder seiner Adresse
    • Die Veräusserung, den Erwerb, den Tod oder den Verlust eines mehr als drei Monate alten Hundes.

Heimtierdatenbank AMICUS

  • Innerhalb von 10 Tagen muss der Hund in AMICUS registriert werden. Dies darf nur durch eine Tierarztpraxis in Liechtenstein oder der Schweiz erfolgen. Die dazu erforderliche Halter-ID ist bei der Gemeindekasse erhältlich.

Empfänger und Kontaktpersonen

Gemeindeverwaltung Eschen-Nendeln, Finanz- und Rechnungswesen, Edeltraud Fehr, St. Martins-Ring 2, 9492 Eschen, Festnetz +423 377 50 09, E-Mail edeltraud.fehr@eschen.li

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