Erhöhung des Kostendeckungsgrads
Die Gemeinden des Liechtensteiner Unterlandes nehmen per 1. Januar 2027 in den Bereichen Wasser und Abwasser Gebührenanpassungen vor, um dem Verursacherprinzip besser gerecht zu werden. Auch künftig wird bei Weitem keine volle Kostendeckung erreicht, doch haben die Gemeinderäte von Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell und Schellenberg nach vielen Jahren einen wichtigen Schritt unternommen, um den gesetzlichen Vorgaben besser zu entsprechen.
Das Gewässerschutzgesetz aus dem Jahr 2003 legt fest, dass die Gemeinden kostendeckende und verursachergerechte Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung erheben müssen. Dennoch ist es so, dass die Wasserversorgung der Unterländer Gemeinden (WLU) ähnlich wie andere Wasserversorger derzeit lediglich einen Kostendeckungsgrad von knapp über 50 Prozent erreicht. Werterhalt und Betrieb der Wasserinfrastruktur kosten die WLU jährlich 6,3 Millionen Franken, während die aktuellen Gebühreneinnahmen bei rund 3,3 Millionen liegen.
Beim Abwasser ist das Missverhältnis zwischen Aufwand und Gebühreneinnahmen noch grösser; für den Werterhalt und Betrieb der Abwasserinfrastrukturen muss mit jährlichen Kosten von CHF 8.9 Mio gerechnet werden. Mit den aktuellen Gebühreneinnahmen von ca. CHF 2.1 Mio. resultiert ein Fehlbetrag von CHF 6.8 Mio, was einem Kostendeckungsgrad von 23 Prozent mit einer Streuung von 16 – 29 Prozent in den einzelnen Gemeinden entspricht.
Sowohl das gesetzlich vorgeschriebene Verursacher- als auch das Kostendeckungprinzip verlangen, dass die Gebühren in einem vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Versorgungsleistung liegen müssen. Um das momentan bestehende Missverhältnis auszugleichen, veranlassten die Gemeinderäte der Unterländer Gemeinden, eine Gebührenanpassung ins Auge zu fassen und die bestehenden Beschlussfassungen vorzunehmen. Diese fehlenden knapp zehn Millionen Franken für das Wasser und Abwasser, welche derzeit nicht von den Verbrauchern getragen werden, müssen sonst weiterhin mit Steuergeldern finanziert beziehungsweise gedeckt werden.
Ziel: Deckungsgrad von 70 bzw. 50 Prozent
Die Gemeinderäte der fünf Unterländer Gemeinden haben sich in den vergangenen Wochen mit der Angelegenheit befasst und sind zum Schluss gekommen, die einmaligen Abgaben an die Gemeinden bei Neubauten pro Kubikmeter umbauten Raumes und für Sprinkleranlagen zu erhöhen. Die einmalige Anschlussgebühr für das Wasser als auch für das Abwasser betragen neu je CHF 10 pro Kubikmeter umbauten Raumes. Weiters wurde beschlossen, ebenfalls die Schmutzwassergebühr für das Abwasser auf CHF 1.65 pro Kubikmeter anzupassen als auch die Grundgebühren anzuheben.
Die Generalversammlung der WLU wiederum, die für die Grund- und Verbrauchsgebühren für das Trinkwasser verantwortlich ist, hat beschlossen, die jährlichen Grundgebühren für das Wasser zu erhöhen. Die Verbrauchsgebühren pro Kubikmeter für das Trinkwasser bleiben unverändert.
Somit wird eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades beim Wasser auf 65 bis 70 Prozent sowie beim Abwasser auf 50 Prozent erreicht.
Die neuen Gebühren, die in allen Unterländer Gemeinden dieselben sind, gelten ab dem 1. Januar 2027. Für einen Dreipersonenhaushalt mit einem Verbrauch von 150 Kubikmetern Wasser bedeutet dies künftig totale Kosten für Wasser und Abwasser in Höhe von rund 875 Franken pro Jahr. Dies sind 413 Franken mehr als bisher. Die Gemeindevorsteher wie auch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind sich bewusst, dass dies eine deutliche Erhöhung ist. Doch eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades ist unumgänglich, um den heutigen Qualitätsstandard dieser beiden wichtigen Infrastrukturen auch in Zukunft zu gewährleisten. Wichtig ist ausserdem zu betonen, dass Wasser und Abwasser bisher überaus günstig waren angesichts der Leistungen, welche die Gemeinden als auch die WLU in diesen zentralen Grundversorgungen erbringen. Im Kontext mit diesen Gebührenerhöhungen ist anzumerken, dass die Steuerzahler den Differenzbetrag zwischen Aufwand und Ertrag bereits bisher bezahlt haben, wenn auch indirekt eben über ihre Steuern.
Pionierin der modernen Wasserversorgung
Einen Differenzbetrag werden die Gemeinden auch künftig über allgemeine Steuermittel ausgleichen müssen. Mit dem erhöhten Deckungsgrad von 70 beziehungsweise 50 Prozent kommen die Unterländer Gemeinden dem gesetzlichen Auftrag deutlich besser nach und können sicherer planen.
Der Geschäftsführer der WLU, Georg Matt, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die WLU selbst stets auf die nachhaltige Nutzung des Lebensmittels Wasser bedacht ist. In den vergangenen 30 Jahren ist es ihr beispielsweise gelungen, die Netzverluste durch zukunftsgerichtete Investitionen schrittweise von über 30 Prozent auf unter 2 Prozent zu senken. «Mit unseren fernauslesbaren Wasserzählern kann eine Software auswerten, in welcher von den zehn Druckzonen die Bilanzierung zwischen Einspeisung und Abgabe auffällig ist. Somit können allfällige Leckstellen im öffentlichen Netz früh erkannt und die nötigen Massnahmen eingeleitet werden. Mit solchen Massnahmen gilt die WLU als Pionierin in der modernen Wasserversorgung. Diese hohe Qualität will die WLU auch in Zukunft gewährleisten.
