Politik

teambild eschen 2023

Das liechtensteinische Gemeindegesetz bestimmt den Gemeinderat und den Gemeindevorsteher als die Vertretungsorgane der Gemeinde, wobei der Gemeindevorsteher von Gesetzes wegen dem Gemeinderat als Mitglied und Vorsitzender angehört. Die zahlenmässige Grösse des Gemeinderates bestimmt sich im Normalfall nach der Gemeindeeinwohnerzahl. In Eschen-Nendeln besteht der Gemeinderat aus zehn Mitgliedern sowie dem Gemeindevorsteher.

Die Mitglieder des Gemeinderates werden für die Amtsdauer von vier Jahren durch Verhältniswahl gewählt und durch den Gemeindevorsteher, der in einem besonderen Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl bestimmt wird, angelobt. In den Gemeinderat kann jeder stimmberechtigte liechtensteinische Staats- und Ehrenbürger gewählt werden, sofern er in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.

Der Status der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach dem Gemeindegesetz, der Geschäftsordnung der Gemeinde für den Gemeinderat und der allgemeinen Übung. Entsprechend ihrer Angelobung sind die Gemeinderatsmitglieder zur freien, nur der Rücksicht auf das öffentliche Wohl der Gemeinde verpflichteten Ausübung ihres Mandats angehalten. Der Gemeinderat trifft die in seinen Aufgabenbereich fallenden Entscheidungen in den regelmässig stattfindenden Sitzungen. Diese werden vom Gemeindevorsteher vorbereitet und einberufen. Die Sitzungen des Gemeinderates sind in der Regel nicht öffentlich, können aber durch Beschluss des Gemeinderats als öffentlich erklärt werden. Abstimmungen werden mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit durch den Stichentscheid des Vorsitzenden getroffen. Voraussetzung ist jedoch, dass wenigstens die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates anwesend sind.

Die Sitzungen werden durch ein Sitzungsprotokoll (Beschlussprotokoll) dokumentiert. Zudem informiert die Gemeinde in ihren Kommunikationskanälen in geeigneter Form über wichtige Beschlüsse.

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