Kundmachungen

Ehe-Verkündung Bigger-Fitzi

25.04.2024

Dieses Eheversprechen wird hiermit öffentlich verkündet. Einsprüche gegen den Abschluss der Ehe, welche sich auf Eheunfähigkeit der Brautleute oder auf ein gesetzliches Ehehindernis stützen LGBl. 1974/20, sind binnen vierzehn Tagen, vom Tage der gegenwärtigen Verkündung an gerechnet, beim Zivilstandsamt schriftlich anzubringen.

Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76 Gegenstand Gemeinderatsbeschluss 05/24, Traktandum Nr. 37, […]
Weiterlesen: Amtliche Kundmachung: Durchführung der Mutation Nr. 1506
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76 Gegenstand Gemeinderatsbeschluss 01/24, Traktandum Nr. 4, […]
Weiterlesen: Amtliche Kundmachung: Kauf Grundstück Nrn. 1576, 4010, 4067
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