Kundmachungen

Ehe-Verkündung Arifaj-Bickel

12.03.2024

Dieses Eheversprechen wird hiermit öffentlich verkündet. Einsprüche gegen den Abschluss der Ehe, welche sich auf Eheunfähigkeit der Brautleute oder auf ein gesetzliches Ehehindernis stützen LGBl. 1974/20, sind binnen vierzehn Tagen, vom Tage der gegenwärtigen Verkündung an gerechnet, beim Zivilstandsamt schriftlich anzubringen.

Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76 Gegenstand Gemeinderatsbeschluss 03/24, Traktandum Nr. 20, […]
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Auf der Grundlage der Bestimmungen der Gemeindebauordnung Eschen sowie Art. 24ff LGBl. 2009 Nr. 44 i.d.g.F. (Baugesetz), hat der Gemeinderat […]
Weiterlesen: Öffentliche Planauflage
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