Antrag auf Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung 2023

Wichtig: Dieser Antrag begründet keine bewilligte Fristerstreckung. Die Gemeinde Eschen-Nendeln wird Ihnen eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen.

Bedingungen

Die Steuererklärung samt Beilagen ist innert der auf der Steuererklärung angegebenen Frist bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, müssen Sie bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde vor Ablauf der Frist mit begründetem schriftlichen Gesuch oder Internetformular eine Fristerstreckung beantragen. Voraussetzung für eine Fristerstreckung von mehr als einem Monat ist die Vorauszahlung von 80% der Vorjahressteuer (Rechnung / Einzahlungsschein wird von der Gemeindesteuerkasse zugestellt). Die Abgabefrist kann höchstens um 5 Monate erstreckt werden. Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht innert der auf der Steuererklärung angegebenen bzw. von der Gemeindesteuerkasse erstreckten Frist einreicht, wird wegen Begehens einer Ordnungs- und Verfahrenswidrigkeit gebüsst und nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Gegen eine Ermessensveranlagung kann der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit Einsprache erheben.

Ich beantrage hiermit eine Fristerstreckung bis 26. September 2024

Empfänger und Kontaktpersonen

Gemeindeverwaltung Eschen-Nendeln, Finanz- und Rechnungswesen, Edeltraud Fehr, St. Martins-Ring 2, 9492 Eschen, Festnetz +423 377 50 09, E-Mail edeltraud.fehr@eschen.li

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