Kundmachungen

Ehe-Verkündung Marxer-Berger

12.06.2025

Dieses Eheversprechen wird hiermit öffentlich verkündet. Einsprüche gegen den Abschluss der Ehe, welche sich auf Eheunfähigkeit der Brautleute oder auf ein gesetzliches Ehehindernis stützen LGBl. 1974/20, sind binnen vierzehn Tagen, vom Tage der gegenwärtigen Verkündung an gerechnet, beim Zivilstandsamt schriftlich anzubringen.

Gemeinde-Referendum betreffend Gemeinderatsbeschluss 08/25, Traktandum Nr. 52, vom 21. Mai 2025 in Sachen Schlammbehandlung ARA
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