Amtliche Kundmachung: Gemeinderatsbeschluss 02/26, Traktandum Nr. 11, vom 11. Februar 2026
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBI. 1996/Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 02/26, Traktandum Nr. 11, vom 11. Februar 2026
Betrifft
Bauordnung Eschen: Neufassung Art. 6 Abs. 2 und Anhang 4 (Mehrwertabgabe)
Referendumsfrist
1 Monat / vom 9. März 2026 bis 8. April 2026
Öffentiche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo. bis Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung:
9. März 2026
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher