Amtliche Kundmachung: Gestaltungsplan Ofakachla

27. Januar 2026

Öffentliche Auflage gemäss Art. 26, Abs. 2 des Baugesetzes vom 11. Dezember 2008 / LGBl. 2009/Nr. 44

Gegenstand

Gemeinderatsbeschluss 01/26, Traktandum Nr. 7, vom 21. Januar 2026

Betrifft

Gestaltungsplan Ofakachla Feldkircher Strasse Nendeln Grundstücke Nrn. 3446, 3588 und 3589

Planauflage

Dienstag, 27. Januar 2026 bis Dienstag, 10. Februar 2026
Der vom Gemeinderat genehmigte Gestaltungsplan mit den mitgeltenden Unterlagen, bestehend aus Sonderbauvorschriften, Planungsbericht sowie Beilagen, kann während der Planauflage jeweils von 08.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr im Gemeindehaus Eschen, 2. Obergeschoss, Sitzungszimmer 3, erfolgen.

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen können während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Eschen erhoben werden.

Datum der Kundmachung
27. Januar 2026

Gemeindevorstehung
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher

Zur Übersicht der Kundmachungen
magnifiercross