Amtliche Kundmachung: Gestaltungsplan Ofakachla
Öffentliche Auflage gemäss Art. 26, Abs. 2 des Baugesetzes vom 11. Dezember 2008 / LGBl. 2009/Nr. 44
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 01/26, Traktandum Nr. 7, vom 21. Januar 2026
Betrifft
Gestaltungsplan Ofakachla Feldkircher Strasse Nendeln Grundstücke Nrn. 3446, 3588 und 3589
Planauflage
Dienstag, 27. Januar 2026 bis Dienstag, 10. Februar 2026
Der vom Gemeinderat genehmigte Gestaltungsplan mit den mitgeltenden Unterlagen, bestehend aus Sonderbauvorschriften, Planungsbericht sowie Beilagen, kann während der Planauflage jeweils von 08.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr im Gemeindehaus Eschen, 2. Obergeschoss, Sitzungszimmer 3, erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen können während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Eschen erhoben werden.
Datum der Kundmachung
27. Januar 2026
Gemeindevorstehung
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher