Amtliche Kundmachung: Leuawörtsbündt
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 07/26, Traktandum Nr. 43, vom 3. Juni 2026
Betrifft:
Abtretungsvertrag (Mutation Nr. 1576)
Referendumsfrist:
1 Monat / vom 15. Juni 2026 bis 15. Juli 2026
Öffentliche Auflage:
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo. bis Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter der Gemeindekanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum:
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76) Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung:
15. Juni 2026
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher