Amtliche Kundmachung: Schlammbehandlung ARA

02. Juni 2025

Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76

Gegenstand

Gemeinderatsbeschluss 08/25, Traktandum Nr. 52, vom 21. Mai 2025

Betrifft

Neubau Schlammbehandlung ARA Bendern: Verpflichtungskredit von
CHF 4’100’000.00, Anteil Gemeinde Eschen-Nendeln CHF 435’489.00

Referendumsfrist

1 Monat / vom 2. Juni 2025 bis 2. Juli 2025

Öffentliche Auflage

Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo. bis Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.

Referendum

Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).

Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.

Datum der Kundmachung
2. Juni 2025

Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher

Zur Übersicht der Kundmachungen
magnifiercross