Amtliche Kundmachung: Schlammbehandlung ARA
Gemeinde-Referendum gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 / LGBl. 1996/Nr. 76
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss 08/25, Traktandum Nr. 52, vom 21. Mai 2025
Betrifft
Neubau Schlammbehandlung ARA Bendern: Verpflichtungskredit von
CHF 4’100’000.00, Anteil Gemeinde Eschen-Nendeln CHF 435’489.00
Referendumsfrist
1 Monat / vom 2. Juni 2025 bis 2. Juli 2025
Öffentliche Auflage
Die Einsichtnahme in die Akten dieses Gemeinderatsbeschlusses betreffend kann während der Referendumsfrist (während den Öffnungszeiten Mo. bis Do. 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr. 8.00 bis 11.30 Uhr und 12.45 bis 16.00 Uhr) beim Leiter Kanzlei, im Gemeindehaus im 2. Obergeschoss, erfolgen.
Referendum
Das Referendum kommt zustande, wenn ein Sechstel der in dieser Angelegenheit Stimmberechtigten der Gemeinde Eschen-Nendeln das schriftliche Begehren stellen, diesen Beschluss zur Abstimmung vor die Gemeindeversammlung zu bringen (Gemeindegesetz: LGBl. 1996 / Nr. 76).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeindevorsteher, z.H. des Gemeinderates einzureichen. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach der Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden.
Datum der Kundmachung
2. Juni 2025
Gemeindeverwaltung Eschen
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher